
Nutzen Sie den Förderaufruf
Es gibt einen neuen Förderaufruf für Kommunen und andere Akteure für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu gehören zum Beispiel Entsiegelung oder Pflanzungen. Die Förderung ist zeitlich begrenzt.
von Redaktion Quelle Kommbio erschienen am 21.05.2025Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ des damaligen Bundesumweltministeriums unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteure dabei, Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.
Der ANK-DAS-Förderaufruf (ANK – Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz) setzt einen Schwerpunkt auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen, um Synergien zwischen natürlichem Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität hervorzuheben und nutzbar zu machen. Das neue Förderfenster ist offen bis zum 15. August 2025 (Zugang über QR-Code). Voraussetzung zur Förderung ist, dass der Bewilligungsprozess im Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen wird. Eine solide Zeitplanung sowohl für die Projektlaufzeit als auch für die Phase nach Abschluss der Vorhabenlaufzeit ist für eine Förderung notwendig.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.