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CE-Konformität von Gartengeräten

IVG veröffentlicht Leitfäden für Behörden und Hersteller

Der Industrieverband Garten (IVG) hat gemeinsam mit der European Garden Machinery industry Federation (EGMF) verschiedene Leitfäden entwickelt, die Behörden und Hersteller bei der Beurteilung der CE-Konformität von Garten- und Rasenpflegegeräten unterstützen sollen. Die Dokumente können ab sofort auf der Website des Verbandes heruntergeladen werden – sie stehen sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zur Verfügung.

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Creenshot
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Die neuen Dokumente befinden sich im Download-Bereich (www.ivg.org) der IVG-Website. Sie sind für jeden abrufbar. Derzeit gibt es Leitfäden für die folgenden Produktgruppen: Rasentraktoren, Rasenmäher, Motorhacken, Motorsensen und Kettensägen. Zielgruppe sind unter anderem Marktüberwachungsbehörden, Zollstellen, Importeure und Hersteller. Sie sollen nun schneller und einfacher die CE-Konformität der entsprechenden Geräte bewerten können. Der IVG hat sich dabei an Kriterien wie CE-Kennzeichnung, Kennzeichnung der Abgasemission des Motors, garantierter Schalleistungspegel, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung orientiert. Demnach sind die Leitfäden nicht für eine technische Bewertung der Maschinen geeignet.

IVG testet CE-Konformität
Der IVG tritt für einen fairen und lauteren Wettbewerb ein und möchte durch die Sensibilisierung der Marktaufsichtsbehörden dazu beitragen, den Verbraucherschutz zu erhöhen. Aus diesem Grund hat der Verband verschiedene Projekte ins Leben gerufen. Neben der Entwicklung der Leitfäden führt der IVG seit 2014 im Auftrag seiner Mitglieder stichprobenartige Untersuchungen zur CE-Konformität für Einstiegsgeräte verschiedener Produktgruppen durch. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Produkte am Markt nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Wir werden uns auch in Zukunft für die Interessen unserer Mitglieder und für eine faire Wettbewerbssituation einsetzen“, sagt Johannes Welsch, Geschäftsführer des IVG.

 

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