Fachliche und juristische Abgrenzung Was unterscheidet Baumkontrolleure von Baumsachverständigen?
Die Anforderungsprofile für die Baumkontrolle und die Sachverständigentätigkeit weichen erheblich voneinander ab. Selbst ein langjährig erfahrener Baumkontrolleur darf sich somit nicht Baumsachverständiger nennen, wenn er nicht die Voraussetzungen für die Sachverständigentätigkeit erfüllt.






















