
Verantwortungsvoll handeln
Ein immerwährendes Aufregerthema ist der Konflikt zwischen Winterdienst, dem Schutz der Vegetation und der Bürgerschaft bezüglich der Ausbringung von Streusalz. Eine Versachlichung der Debatte und verantwortungsvolles Handeln sind angebracht. Wir haben dazu ein paar Hintergründe zusammengetragen.
von Claudia von Freyberg Quelle BUND erschienen am 02.02.2026In den Gebirgsregionen sowie in Mittel- und Norddeutschland zeigt sich der Winter gerade von seiner typischen Seite. Die Verkehrssicherungspflichtigen werden auf eine schwierige Aufgabe gestellt: Sie sollen auf der einen Seite die hohen Ansprüche auf schnee- und eisfreie Verkehrswege erfüllen (was auch juristisch relevant ist), auf der anderen Seite bekommen sie Kritik für das Ausbringen von Streusalz, das die Vegetation schädigen kann.
Aktuelle Fakten berücksichtigen
Die Diskussion wird häufig auf Basis früherer Technik und Unkenntnis aktueller Erkenntnisse geführt. Die Streutechnik hat sich enorm weiterentwickelt und ist auf gezielte, sparsame und effiziente Ausbringung ausgelegt. Denn Salz in großen Mengen ist nicht nur schädlich für Umwelt, Gebäude und Technik (Korrosion), sondern auch teuer. Es hat sich herausgestellt, dass vorbeugende Streuung von Sole oder Feuchtsalz oft effizienter ist als das Streuen erst bei eingetretener Glätte. Das gilt besonders auf Rad- und Fußwegen, wo Splitt neben einer reifenschädigenden und nur geringen abstumpfenden Wirkung wenig sinnvoll ist.
Das Umweltbundesamt hat die Ökobilanz verschiedener Streustoffe aufgestellt, wonach Splitt und Blähton am schlechtesten abschneiden, vor allem bei den CO2-Emissionen. Eingeflossen sind Rohstoffgewinnung, Transporte, Verarbeitung, Ausbringung, Wiederaufnahme und Entsorgung/Recycling. Bei Splitt müssen für eine ausreichende abstumpfende Wirkung 150 bis 200 g/m2 ausgebracht werden – man rechne sich die Tonnage aus, die nach dem Winter auch wieder mühsam aufgenommen und als Sondermüll entsorgt werden muss. Splitt verstopft zudem Abflussrinnen und Gullys. All diese Aspekte hat eine Kommune zu berücksichtigen.
Anders sieht es bei den unzähligen Gebäudedienstleistern aus, die per Hand und Kleingeräten oft sinnfrei grobkörniges Salz selbst bei trockenen Verhältnissen streuen. Ein Grund dafür: Anlieger haften, wenn jemand durch glatte Wege zu Schaden kommt. Heute wird schnell angezeigt und geklagt, was dazu führt, dass Grundstückseigentümer und ihre Dienstleister mit Salz lieber „auf Nummer sicher“ gehen wollen. Hier kann man nur aufklären, dass dadurch die Vegetation leidet, und überlegen, was sinnvoller ist.
Bäumen eine „Kur“ gönnen
Nach einem solchen Winter ist es sinnvoll, der Vegetation, besonders Bäumen, im Frühjahr „auf die Sprünge“ zu helfen. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hat Gemeinde- und Grünverwaltungen aufgefordert, den Streusalzeinsatz aktiv auszugleichen durch
- eine regelmäßige Intensivkur für Straßen- und Stadtbäume, bei dem vor dem Laubaustrieb im Frühjahr gewässert und bedarfsgerecht gedüngt wird
- bodenverbessernde Maßnahmen an stark belasteten Standorten, insbesondere gegen Bodenverdichtung.
Baumpflegefirmen können Kommunen darauf aufmerksam machen und sich damit ins Gespräch bringen.










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