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Neuer Hygieneleitfaden zur ­Wiederbefüllung von Kaffeebechern

Im Kampf gegen die Müllflut und Materialverschwendung durch Einweg-Kaffeebecher hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im März 2016 Hygieneämter und Coffee to go-Anbieter befragt. Das Ergebnis: Die Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher in Kaffeehäusern ist problemlos umsetzbar und nicht durch rechtliche Regelungen untersagt.

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Die Lebensmittelhygieneverordnung verbietet die Wiederbefüllung mitgebrachter Mehrwegbecher nicht. Die DUH fordert deshalb Kaffeehausketten auf, Mehrwegbechersysteme einzuführen und auch von Kunden mitgebrachte Becher wieder zu befüllen. Eine nachteilige Beeinflussung anderer Lebensmittel hinter dem Bedienungstresen muss dabei durch klare Regeln ausgeschlossen werden. Bei einer Befüllung hinter dem Tresen sollte es eine Sichtkontrolle geben und der Becher ohne Berührung des Abfüllstutzens gefüllt werden. Bei professionellen Kaffeemaschinen ist die Höhe des Abfüllstutzens verstellbar.
Um Gastronomen zu unterstützen, hat die DUH nach intensiven Gesprächen mit Hygieneämtern und Coffee to go-Anbietern ein einen Leitfaden (Fact-Sheet) entwickelt. Sie finden ihn, wenn Sie HIER klicken. Weitere Informationen und Hintergründe unter www.becherheld.de.

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