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Beschaffung von kommunalen ­Elektrofahrzeugen wird gefördert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die ersten Fördermittelbescheide auf der Grundlage der neuen Förderrichtlinie Elektromobilität ausgegeben. Aufgerufen hatte das BMVI, Anträge einzureichen für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen Kontext und für damit verbundene Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur.

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Die Förderrichtlinie gilt bis 2019 oder bis die Fördermittel verausgabt sind. Mit dem Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Erarbeitung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten. Die Förderung erfolgt anteilig. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen werden beispielsweise die elektromobilitätsbedingten Mehrkosten finanziert. Daneben werden strategische Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt. 96 Anträge wurden bislang positiv beschieden. Das Fördervolumen beträgt bislang 7,1 Mio. e. Weitere rund 10 Mio. e investierten die Antragsteller.
Forderung nach Chance für kleinere Gemeinden
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert, dass die Förderrichtlinie auch auf die Bedarfe kleinerer Städte und Gemeinden eingehen soll. Bei einer Umfrage wurde deutlich, dass die durchschnittliche Kommune, die sich in der Förderung der Elek­tromobilität außerhalb der Schaufenster- und Pilotregionen Elektromobilität engagiert, nur circa 16 00 Einwohner hat. Für derartige Gemeinden ist die in der Richtlinie geforderte Mindestanzahl von drei zu beschaffenden Fahrzeugen sehr hoch.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie HIER.

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