Weitere Förderung für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge
Service-, Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind ständig in den Städten unterwegs. Die Bundesregierung hat deshalb eine weitere Förderung der Nachrüstung von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen aufgelegt. Wie auch die Förderung anderer Programme des "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020", liegt der Fokus auf den von Grenzwertüberschreitungen für Luftschadstoffen betroffenen Kommunen.
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Befristet bis zum 31. Dezember 2020 können nun auch Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen sowie öffentliche und private Unternehmen, die als Dienstleistungserbringer für kommunale Betriebe agieren, für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t bis zu 3,5 t der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen die Förderung einer Nachrüstung beantragen.
Die Förderung kann in den von Grenzwertüberschreitungen betroffenen 65 Städten und angrenzenden Landkreisen und, wenn die Fahrzeuge überwiegend in einer dieser Kommunen eingesetzt werden, beantragt werden.
Die Frist für höhere Förderungen läuft noch bis 31. Mai 2019. Die Förderquoten und –summen sind unverändert. Gefördert werden
40 % der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten) bei großen
50 % der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten) bei mittleren oder
60 % der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten) bei kleinen Unternehmen
und ist bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen auf einen Höchstbetrag von
3.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019
und bei schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen auf einen Höchstbetrag von
4.000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019 begrenzt.
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