Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Ausschreibung gestartet

Jetzt für die Landesgartenschauen 2028 bis 2030 in Bayern bewerben

Ab sofort können sich interessierte Kommunen für die bayerischen Landesgartenschauen in den Jahren 2028, 2029 und 2030 bewerben. Das Bayerische Umweltministerium hat die Bayerische Landesgartenschau GmbH damit beauftragt, geeignete Kandidaten für die drei Landesgartenschauen zu finden.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Ab sofort können sich interessierte Kommunen für die bayerischen Landesgartenschauen in den Jahren 2028, 2029 und 2030 bewerben.
Ab sofort können sich interessierte Kommunen für die bayerischen Landesgartenschauen in den Jahren 2028, 2029 und 2030 bewerben. Landesgartenschau Würzburg 2018 GmbH
Artikel teilen:

In diesem Jahr feiern die Landesgartenschauen in Bayern 40. Jubiläum. „ Auch ohne ein großes Fest mit vielen Gästen, das wegen der Corona-Pandemie nicht möglich war, freuen wir uns über den Erfolg dieses einmaligen städtebaulichen Infrastrukturprogramms“, so Martin Richter-Liebald, Geschäftsführer der Bayerischen Landesgartenschau GmbH. „Die Landesgartenschauen bis 2027 in Bad Windsheim sind vergeben, und wir sind sehr gespannt auf die Bewerbungen und die Gespräche, die wir in den kommenden Monaten führen werden. Auch trotz der Corona-Krise sollten die Kommunen weitblickend denken und in die Zukunft investieren. In einigen Jahren wird sich die allgemeine finanzielle Lage sicher wieder ganz anders darstellen und gerade die Krise hat gezeigt, wie wichtig hochwertiger Freiraum in einer Kommune für die Stadtgesellschaft ist.“

Das Bewerbungsverfahren wird in zwei Schritten durchgeführt. In einer ersten Bewerbungsphase werden zunächst umfassende Beratungsgespräche auf Grundlage einer groben Ideenskizze geführt. Erst in einer sich daran anschließenden zweiten Bewerbungsphase ist eine offizielle Bewerbung mit konkreter Konzepterstellung erforderlich. Die Teilnahme an den vorgeschalteten Beratungsgesprächen ist Voraussetzung für die Abgabe einer offiziellen Bewerbung. So können interessierte Kommunen erste Ideenansätze zu Gartenschauen vorerst kostengünstig weiterverfolgen, ohne ein kostenintensives ausgearbeitetes Konzept einer Fachplanerin oder eines Fachplaners schon von Beginn an vorlegen zu müssen.

Bürgerinnen und Bürger, regionale Verbände und sonstige Vertreter aus Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt sind in einem frühen Stadium der Planungen einzubinden. Die gemeinnützige Bayerische Landesgartenschau GmbH steht interessierten Kommunen beratend zur Seite und unterstützt diese schon bei den ersten Beratungsgesprächen bis hin zur Abgabe einer offiziellen Bewerbung. Kommunen, die im Landesentwicklungsprogramm als Zentren (Metropolen, Regionalzentren, Oberzentren und Mittelzentren) oder in den entsprechenden Regionalplänen als Unterzentren ausgewiesen sind, können sich für die Durchführung einer Bayerischen Landesgartenschau bewerben.

Die Schaffung vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass der Durchführung einer Gartenschau wird vom Freistaat Bayern finanziell unterstützt. Die investiven Maßnahmen einer Gartenschau werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bayerischen Landtags über das Haushaltsgesetz mit einer Anteilsfinanzierung von 50 % und max. 5,0 Mio. gefördert. Für Kommunen in strukturschwachen Gebieten, die innerhalb der Gebietskulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern“ (kurz: RmbH) gelegen sind, soll der Fördersatz um weitere 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten angehoben werden. Der maximale Fördersatz liegt dann bei bis zu 60 % pro Gartenschau.

Kommunen, die an der Austragung einer Bayerischen Landesgartenschau interessiert sind, können ihr Interesse ab sofort bei der Bayerischen Landesgartenschau GmbH (bayern@lgs.de; www.lgs.de) anzeigen.

Frist für die Interessensbekundung zur Austragung einer Landesgartenschau für die Jahre 2028 bis 2030 ist der 21.5.2021. Abgabeschluss der offiziellen Bewerbungsunterlagen für das Zuschlagsverfahren ist der 8.4.2022.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren