Bundesrat stimmt Entlastung für Kommunen zu
Die deutschen Kommunen werden in der Corona-Krise unterstützt: Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 18. September auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung und einem Begleitgesetz zu. Beides regelt die Unterstützung der Kommunen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise.
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Konkret werden von Bund und Ländern einmalig zu erwartende Mindereinnahmen der Städte und Gemeinden bei der Gewerbesteuer in Folge der Corona-Pandemie ausgeglichen. Hierfür wird ein neuer Artikel 143 h ins Grundgesetz eingefügt, der automatisch am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft tritt. Außerdem beteiligt sich der Bund künftig mit bis zu 74 % an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende – bisher sind es 49 %.
Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung vom Bund an Städte und Gemeinden eintritt, wird Artikel 104a Absatz 3 Grundgesetz ergänzt: Danach greift die Bundesauftragsverwaltung erst dann, wenn der Bund 75 % oder mehr der Ausgaben trägt. Zudem werden die ostdeutschen Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet. Beide Vorlagen können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten können beide Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie sollen am Tag darauf in Kraft treten.
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