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Bodenaushub im Siedlungsraum

DWA hat Themenband zum Umgang mit Räumgut aufgelegt

Beim Räumen von Gräben und Banketten fällt auch im Siedlungsraum Boden an. Die schlechteste Lösung war bisher, den Aushub auf den begleitenden Böschungen und Flächen zu deponieren und damit die dort intakte Vegetation zu zerstören. Die DWA hat sich der Thematik angenommen und einen Themenband dazu veröffentlich, wie nach Einführung der Mantelverordnung am 1. August 2023 mit dem Material zu verfahren ist.

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DWA-Themen T2/2023 - Umgang mit Bodenmaterial/Bodenaushub im Leitungsbau bei Baumaßnahmen in Entwässerungssystemen – Handlungsempfehlungen für Kommunen, Baufirmen und Ausschreibende - August 2023
DWA-Themen T2/2023 - Umgang mit Bodenmaterial/Bodenaushub im Leitungsbau bei Baumaßnahmen in Entwässerungssystemen – Handlungsempfehlungen für Kommunen, Baufirmen und Ausschreibende - August 2023DWA
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Die gerade in Kraft getretene Mantelverordnung (MantelV) gibt der Schließung von Stoffkreisläufen einen neuen rechtlichen Rahmen. Die MantelV führt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ein und novelliert die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Deponieverordnung (DepV) und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Der Themenband T2/2023 erläutert praxisorientiert die neue Rechtslage und beantwortet die Fragen, wann innerhalb der MantelV das Rechtsregime der BBodSchV maßgeblich ist, unter welchen Voraussetzungen die EBV greift und wo es Spielräume zur Ausgestaltung gibt. Möglichkeiten für die Erarbeitung von Bodenmanagementkonzepten werden aufgezeigt, zum Beispiel unter welchen Umständen der Wiedereinbau von Bodenaushub in der gleichen Baumaßnahme möglich ist, was bei der Bereitstellung und der Zwischenlagerung von Bodenaushub zu beachten ist oder wie Bodenaushub der Wiederverwertung zugeführt werden kann.

Vor dem Hintergrund limitierter Ressourcen, endlicher Deponiekapazität und der Notwendigkeit, auch im Bauprozess die CO2-Freisetzung auf das Mindestmaß zu beschränken, kommt der Planung und Umsetzung des Bodenmanagements eine neue und ganz wesentliche Bedeutung zu. Das aktuell in der überwiegenden Mehrzahl der Baumaßnahmen übliche Entsorgen von Aushubmaterial als Abfall und das anschließende Beziehen von Füllboden aus Primärbaustoffen ist kein nachhaltiges Vorgehen.

Die Umsetzung des in der MantelV verfolgten Grundgedankens der vordringlichen Wiederverwendung von Bodenaushub bzw. des Einsatzes von mineralischen Ersatzbaustoffen erfordert von allen Akteur*innen einen pragmatischen Umgang mit Bodenaushub und Kreativität, um in Abhängigkeit von den individuellen Rahmenbedingungen kluge Lösungen zu schaffen. Von den zuständigen Umwelt-, Bau- und sonstigen (Genehmigungs-)Behörden braucht es bei allen Abwägungsprozessen den Mut, in ihren Entscheidungen dem Ressourcenschutz im Sinne der nachfolgenden Generationen bei gleichzeitiger Wahrung des erforderlichen Umwelt- und Gesundheitsschutzes oberste Priorität einzuräumen.

Der DWA-Themenband T2/2023 wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.2 „Umgang mit Bodenaushub im Siedlungsraum“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Iris Carstensen) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erarbeitet und dient als Handlungsempfehlung für Kommunen, Bauträger, Baufirmen und Ausschreibende, wie mit bei Baumaßnahmen zur Herstellung und Sanierung von Entwässerungssystemen und Leitungen im Siedlungsraum anfallenden Aushubmassen rechtsicher und nachhaltig umgegangen werden kann.

Aufgrund der derzeitigen Dynamik in der Thematik geht die Arbeitsgruppe davon aus, dass auch nach Inkrafttreten der MantelV noch Anpassungen an dem Themenband erfolgen müssen. Diese ergeben sich aus der notwendigen Nachschärfung bezüglich der Umsetzung der MantelV auf Grundlage der ersten Anwendungserfahrungen. Vor diesem Hintergrund wird der Themenband ausschließlich digital veröffentlicht und durch regelmäßig veröffentlichte Updates aktuell gehalten.

Der DWA-Themenband kann hier bezogen werden.

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