Ab 1. August können sich kommale Betriebe registrieren
Das Registrierungsportal DIVID (www.einwegkunststofffonds.de), das die digitale Ein- und Auszahlung der Gelder aus dem Einwegkunststofffonds regeln soll, lässt ab dem 1. August 2024 auch kommunale Anspruchsberechtigte für eine Registrierung zu.
von VKU/Redaktion erschienen am 13.06.2024Die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds werden erstmals Ende 2025 an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und weitere anspruchsberechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt, basierend auf den Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wurden. Die Leistungskennzahlen sind seit längerem bekannt, nicht aber die präzise Darstellung dieser. Das Umweltbundesamt (UBA) hat an dieser Stelle eine Konkretisierung vorgenommen und die FAQ auf der Homepage www.einwegkunststofffonds.de aktualisiert. Weiteres Infomaterial soll veröffentlicht werden.
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