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Sanierung und Neubau von Sportstätten

Investitionspakt Sportstätten wird nicht fortgeführt

Der Bund hat beschlossen, den Investitionspakt Sportstätten nach 2022 nicht fortzuführen. Ursprünglich war er bis 2024 vorgesehen. Eine Sprecherin des Bundesbauministeriums begründete diesen Schritt auf Anfrage der Redaktion:

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Investitionspakt Sportstätten LogoBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
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„Da es einen großen Sanierungsstau insbesondere bei den Sportstätten in den Kommunen gibt, setzt das Bauministerium einen Schwerpunkt darauf, die Kommunen dabei zu unterstützen, diesen Sanierungsstau zu beheben. Der Bund stellt den Städten und Gemeinden über das Bundesprogramm ,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur‘ eine Summe von 476 Mio. € in 2022 aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Der Projektaufruf wurde gerade veröffentlicht. Angesichts des Klimawandels ist die energetische und klimaangepasste Sanierung dieser Einrichtungen dabei ein wichtiger Aspekt.“

Maßnahmen, die im Jahr 2022 im Rahmen des Programms angestoßen wurden, werden noch zu Ende finanziert. Insgesamt stand den Kommunen 2022 sogar eine größere Summe für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung, so die Sprecherin: „Zusammen mit den Mitteln des Investitionspakts Sportstätten 2022 in Höhe von 110 Mio. € stehen in diesem Jahr damit weit über 500 Mio. € Programmmittel für Investitionen in kommunale Sportstätten aus dem Bundeshaushalt bereit.“ Sportstätten wichtig für Bevölkerung Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hält das Ende des Investitionsprogramms für falsch – und drängt auf Nachbesserungen. BGL-Präsident Lutze von Wurmb dazu: „Die komplette Streichung des Investitionspakts Sportstätten ist ein völlig falsches Signal. Die Städte und Gemeinden brauchen Verlässlichkeit, wenn es um Sanierungsvorhaben geht.“

Das neue Investitionsprogramm geht aus Sicht des BGL zwar in die richtige Richtung, berücksichtigt aber das Thema Grün neben der energetischen Sanierung nicht ausreichend. „Nur mit Gebäudebegrünung und entsprechenden Außenanlagen leisten kommunale Sportstätten einen Beitrag zur lokalen Klimaanpassung. Außerdem muss der Bund den Kommunen einen deutlichen Anreiz für Investitionen bieten und dafür höhere Fördersätze vorsehen. Denn gute Sportstätten sind für die Bevölkerung, besonders für Kinder und Jugendliche, für den Erhalt ihrer Gesundheit unverzichtbar“, so von Wurmb. Trotz dieser Kritik ist die Resonanz auf das neue Investitionspaket enorm: Zu Ende des Interessenbekundungsverfahrens hatten fast 750 Kommunen mit insgesamt 995 Projektskizzen ihr Interesse an einer Förderung von investiven Projekten bekundet. Die damit beantragte Fördersumme beläuft sich auf rund 2,7 Mrd. €. Für die Förderung stehen 476 Mio. € aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Alle ein gereichten Projektskizzen werden nun geprüft und vorbewertet. Die Sanierungsbedarfe von Sportstätten sind jedoch noch höher als die Interessenbekundung vermuten lässt: Wie der Deutsche Städtetag meldet, belaufen sich die Sanierungsbedarfe allein bei den kommunalen Sportstätten auf 20 Mrd. €, weitere 11 Mrd. € fallen bei den vereinseigenen Anlagen an. Er fordert daher ein langfristig angelegtes und angemessen dimensioniertes Förderprogramm.

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