Der Winterdienst bei GZS Grünanlagen
In FM 2/2017 stellen wir die Firma GZS Grünanlagen aus Berlin und einen der Geschäftsführer Jörg Stendel vor. Das Unternehmen bietet neben Grünpflege auch Winterdienst an. Wie das Management hier aussieht, lesen Sie im folgenden Text.
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Ein in den Augen von Kunden und Flächennutzern (und allein auf diese Blicke kommt es an) funktionierender Winterdienst ist eine Einstellungssache. Winterdienst ist das Versprechen an Kunden und Flächennutzer, im Falle des Falles alles Zumutbare und Zweckmäßige zur Abwehr von Gefahren zu unternehmen. Eine Gewähr dafür, dieses Versprechen auch einzulösen, bieten vor allem fest und unbefristet angestellte sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitskräfte, die sich dem Team verbunden fühlen. Jörg Stendel geht hier keine Kompromisse ein. Saisonkräfte, studentische Hilfskräfte, Subunternehmer von Subunternehmern, „Leihkräfte“ - all das gibt es bei ihm nicht. Wenn mit dem Kunden ein Vertrag geschlossen wird, muss dieser mit eigenen Kräften und mit vollem Einsatz bedient werden. Der wertmäßig größte Teil des Technikbestandes im Unternehmen wurde im Zusammenhang mit dem Winterdienst angeschafft. Die Schneeräumung und das Streuen erfolgen entsprechend der Flächenstruktur in der Großstadt mit handgeführten Kehrmaschinen (AS/Tielbürger, Cramer, Hako) oder selbstfahrenden Nilfisk/Egholm–Geräteträgern bzw. Multicar. V-Schiebeschild, Kehranbau mit Scheibenbürsten sowie Schnellwechsel-Kupplung plus Aufsattelstreuer sind ein Muss für alle Selbstfahr-Maschinen. Handgeführte Maschinen verbleiben in den Kunden-Objekten und werden, wenn keine sicheren Unterstellmöglichkeiten vor Ort vorhanden sind, in geschlossen PkW–Koffer-Anhängern (Humbaur, Böckmann, Saris) gelagert. Das ist auf jeden Fall flexibler und auch preiswerter, als in Berlin Garagen anzumieten.
Als Streugut werden seit einigen Jahren ausschließlich Produkte (2-4 mm-Körnung) aus gebranntem Ton und/oder Lava verwendet. Diese unter u.a. unter der Bezeichnung Lavastreu bekannten Natur-Materialien hinterlassen aufgrund ihrer Struktur keinerlei Schäden auf dem Bodenbelag in Gebäudezugängen und Foyers. Dreh- und Schiebetüren werden in ihrer Funktion in keiner Weise beeinträchtigt.
Jörg Stendel betont, dass das Material durch die Verkehrslast nahezu vollständig aufgerieben wird, seine Abstumpfungswirkung aber ausreichend lange behält. Es ist leichter als Wasser und wird mit dem ersten Regen oder Tauwasser einfach abgeschwemmt. Zugesetzte Entwässerungseinrichtungen gehören der Vergangenheit an.
Nach Ansicht von Jörg Stendel ist die offensive Klärung der Haftungsfrage mit der Versicherung ein weiterer Baustein für wirtschaftlich erfolgreichen Winterdienst. Jeder zur Kenntnis gelangte Schadensfall muss auf den Tisch und zwischen dem Versicherer (z.B. Zürich) und dem ausführenden Winterdienst als Versicherten gründlich besprochen werden. Die Schadensregulierung „vom grünen Tisch“ und „ohne Prüfung der näheren Umstände“ zulasten des Versicherten hält Stendel für völlig inakzeptabel. Denn nicht jeder Glätteunfall ist zwingend ein Haftungsfall.
Zum Nachweis der gewissenhaften Erfüllung der übernommenen Räumpflichten sind alle Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge mit GPS ausgestattet. So lassen sich Wege und Zeiten auch noch nach Monaten und Jahren 100%ig nachvollziehen. Neben dem guten alten Streubericht von Hand werden außerdem Ankunft- und Abfahrtsbilder per Digitalkamera bzw. Smartphone aufgenommen, die die ausgeführten Tätigkeiten vollständig und zweifelsfrei belegen.
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