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FLL bittet um ­Verbesserungsvorschläge

Die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität. Die zuletzt 2004 erschienene Auflage soll aktualisiert und üebrarbeitet werden. Dazu bittet die FLL um Vorschläge.

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Die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität. Bei Bauverträgen, deren Grundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist, werden die Gütebestimmungen mit der ATV DIN 18320 – Landschaftsbauarbeiten – und der dort verankerten DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten – Bestandteil des Vertrages. Die Gütebestimmungen sind seit 18 Jahren in der Trägerschaft der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL).
Die letzte Ausgabe erschien 2004. Mittlerweile besteht Bedarf, das Regelwerk zu überarbeiten. Dabei sollen die Inhalte in der praktischen Anwendung überprüft und durch neue Erkenntnisse ergänzt und verbessert werden. Der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) wird in Abstimmung mit dem Bund deutscher Baumschulen im Herbst neu konstituiert.
Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle konkrete und begründete Ergänzungs- und Korrekturvorschläge (Texte) zu den FLL-„Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen“ mitzuteilen. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2016. Unter www.fll.de kann man dazu ein Formblatt herunterladen.

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