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Übergangsfrist endet

Gesetz zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze - wie geht's weiter?

Am 1. März 2020 endet die zehnjährige Übergangsfrist des neuen Gesetzes zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze. Kurz bevor die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes für alle Bundesländer verpflichtend in Kraft tritt, bestehen immer noch viele Unsicherheiten, und die Umsetzung ist in Teilen ungeklärt. Bei den Deutschen Baumpflegetagen vom 21. bis 23. April diskutieren Experten in Augsburg die offenen Fragen mit dem Ziel, praxistaugliche Lösungsansätze zu entwickeln.

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Schenkenberger
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Ab dem 1. März 2020 dürfen in Deutschland bei Pflanzungen in freier Natur ausschließlich gebietseigene Gehölze zum Einsatz kommen. Doch nach wie vor gibt es ungelöste Probleme und Unwägbarkeiten in der Umsetzung, unter anderem bei der Pflanzenverfügbarkeit, der Zertifizierung und den Ausschreibungen. Wie kann es in den nächsten Jahren weitergehen? Und ist das Gesetz zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze angesichts des fortschreitenden Klimawandels überhaupt noch sinnvoll? Diese und weitere Fragen stehen bei den Deutschen Baumpflegetagen in Augsburg im Fokus. Antworten geben Alain Paul vom Verband Deutscher Forstbaumschulen, Christoph Dirksen vom Bund Deutscher Baumschulen und Volker Schlia von Hessen Mobil. Für den 22. April haben die Organisatoren der Fachtagung viel Zeit für die Diskussion dieses hochaktuellen Themas eingeplant.

Aufgrund des Baus einer weiteren Halle auf dem Messegelände bekommen die Deutschen Baumpflegetage 2020 ein neues Gesicht und bessere Möglichkeiten für Kletterforum und Präsentationen. Alle Infos finden Sie unter www.deutsche-baumpflegetage.de.

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