VERSICHERUNGSFALL
Wann ist Borreliose eine Berufskrankheit?
Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffenen führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden.
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Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufskrankheit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner versicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Be-schäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausgehen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Gesamtumstände sprechen im Einzelfall dagegen.
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