PV-Anlage und Baumschutz – was hat Vorrang?
Der Verein Haus & Grund Buxtehude griff das Thema auf und bezieht sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Am Ende rät er seinen Mitgliedern, eine Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen zu lassen.
von H & G Buxtehude/Redaktion erschienen am 10.04.2025Was ist, wenn geschützte Bäume geplante Solaranlagen verschatten? Dann kann man sie nicht oder nur sehr eingeschränkt betreiben. Was hat dann Vorrang, der Klimaschutz oder der Baumschutz? In beiden Fällen geht es um den Schutz der Natur. Deshalb kommt der Solaranlage nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Baumschutz zu.
Darauf weist Haus & Grund Buxtehude unter Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 27. Dezember 2023 (Az.: 9 K 7173/22) hin. „Der Einsatz von Solarenergie ist wichtig für die Umwelt, werden dadurch doch die Ozonbelastung und der CO2-Ausstoß verringert“, sagte der 1. Vorsitzende von H & G, André Grote (Haus & Grund Buxtehude ist Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft). Vor allem erziele man einen sparsamen Umgang mit Energieressourcen. Genauso wichtig ist aber die Erhaltung von Bäumen, die unter Schutz gestellt werden.
In dem Rechtsstreit vor dem Gericht ging es um den abgelehnten Antrag für eine Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer geplanten Solaranlage „im Weg steht“. Die Klage gegen die Ablehnung wurde abgewiesen (den gesamten Sachverhalt hat das VG Düsseldorf veröffentlicht.) Das Gericht sieht keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von Solarenergie, sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz und einem Umstieg auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig. Das sei ein Abwägungsprozess, bei dem alle Umstände und alle Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes zu gewichten seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.
Dazu der Rat von Haus & Grund Buxtehude: Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige Form- und Pflegeschnitte für den Baum stattfanden und ob ein anderer Standort für die Solaranlage möglich ist, um Verschattung zu vermeiden oder zumindest so einschränken zu können, dass ein effektiver Einsatz der Solaranlage möglich wird. „Eine nachbarliche Vereinbarung, möglichst schriftlich niedergelegt, ist das Mittel der Wahl, um zukünftig Rechtssicherheit und Betriebssicherheit für die Solaranlage zu schaffen“, erläuterte Grote abschließend.
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