Kurzarbeitergeld: Anspruch besteht auch 2014 für 12 Monate
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die 12-monatige Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld um ein Jahr bis Ende 2014 ausgedehnt. Die "Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" vom 31. Oktober 2013 wurde am 6. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist rechtskräftig.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde bereits zum 14.Dezember 2012 auf bis zu 12 Monate verlängert. Unternehmen sollte in Zeiten einer abschwächenden Konjunktur Planungssicherheit gegeben und Entlassungen verhindert werden. Die damalige Rechtsverordnung galt bis 31.Dezembr 2013 – der eingeschlagene Weg wird nun konsequent fortgeführt.
Das Kurzarbeitergeld beträgt weiterhin 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz bei Kinderlosen und 67 Prozent bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind.
Quelle: BMAS/gbm
(c) DEGA GALABAU online, 22. November 2013