Unkrautbekämpfung
Grundstoffe können unter Umständen Alternative sein
Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der europäischen Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung 2009 neu eingeführt.
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Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Grundstoffen keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe können auch im Haus- und Kleingarten von nichtberuflichen Anwendern eingesetzt werden. Das Pflanzenschutzamt Berlin hat dazu Informationen und eine Tabelle zu den Grundstoffgenehmigungen zusammengestellt. Seit einiger Zeit ist zum Beispiel Essig als Grundstoff gelistet und darf unter bestimmten Bedingungen als Herbizid eingesetzt werden. Info hierzu unter Webcode FM8731.
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