Maut
Handwerkerausnahme bleibt bestehen
2024 bleiben Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t in GaLaBau und Handwerk mautfrei. Grundlage ist das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften.
- Veröffentlicht am
Alle anderen Verbrenner-Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs ab 3,5 t werden ab 1. Juli 2024 in die Maut einbezogen. Zukünftig soll der Satz auch vom CO2-Ausstoß abhängen. Von der Maut befreit sind bis 2025 emissionsfreie Lkw mit E oder Wasserstoffantrieb oder mit Brennstoffzelle. Ab 2026 wird die Befreiung auf 75 % gesenkt.
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