Verkaufsverbot von Mikroplastik gestartet
Die EU-Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik untersagt, als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Das Verbot wird schrittweise umgesetzt - seit dem 20. Oktober zum Beispiel bei Kosmetika und Glitter. Betreiber von Kunststoffrasenplätzen haben zwar mehr Zeit, sollten aber für die Umwelt schnellstmöglich umstellen.
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Der verabschiedeten Beschränkung liegt eine weit gefasste Definition von Mikroplastik zugrunde – sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel ist es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, sind:
- Das Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird – die größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt;
- Kosmetika, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird, z. B. für die Exfoliation der Haut (Mikroperlen) oder die Erzielung einer spezifischen Textur, eines Duftstoffs oder einer bestimmten Farbe;
- Detergenzien, Weichmacher, Glitter, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Spielzeug, Arzneimittel und Medizinprodukte, um nur einige zu nennen.
Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind vom Verkaufsverbot ausgenommen. Die Hersteller müssen jedoch Anweisungen geben, wie das Produkt verwendet und entsorgt wird.
Ab dem Jahr 2031 darf europaweit kein Mikroplastik-Einstreumaterial für die Verwendung auf Sportplätzen mehr in Verkehr gebracht werden. Auf die Nutzung bestehender Plätze hat die Regelung aber keine direkte Auswirkung. Bereits heute stehen andere Materialien für Sportplätze zur Verfügung und sind auch praktisch erprobt. Dazu zählen neben Sand und Kork auch Material aus Olivenkernen oder von Kokosnüssen.
FLÄCHENMANAGER Sport hat das Thema bereits ausführlich behandelt - sie finden die Artikel unter den Webcodes FM10389, FM10391 und FM10392 (ins Suchfenster eingeben und Lupensymbol anklicken).
Ein führender Fachmann zum Thema ist Prof. Dr. Franz Brümmer von der Universität Stuttgart.
Amtliche Informationen gibt es bei der EU-Kommission und beim BMUV.
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