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Prüfung von Arbeitsmitteln

DEULA bildet zur „befähigten Person“ weiter

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitsmittel regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die DEULA in Warendorf rät dazu, sich dazu weiterbilden zu lassen und bietet Kurse in fünf Bereichen.

von Dirk Josewsky, DEULA erschienen am 23.12.2024
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Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. © Guido Kirchner, DEULA Warendorf

Die Prüfung kann der Betrieb selbst durchführen, wenn dazu eine Person bestellt wird, die dazu befähigt ist. So kann auf wiederkehrende Fremdleistungen verzichtet werden.

Wer kann sich als befähigte Person weiterbilden?

Jeder, der über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt, die durch eine einschlägige technische Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung und zeitnahem beruflichen Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln erworben wurden, kann sich als befähigte Person weiterbilden.

Sie wollen die Prüfungen selbst durchführen oder Ihre Mitarbeiter dazu qualifizieren?

Die DEULA in Warendorf bietet Weiterbildungen zur "Befähigten Person" zur Prüfung von Arbeitsmitteln an, und zwar für:

  • Erdbaumaschinen
  • Anschlag- und Zurrmittel
  • Leitern und Tritte
  • Ortsfeste Regalanlagen
  • Gerüste

Erfahrene Referenten erläutern praxisbezogen die geeigneten Prüfverfahren, die Abläufe bei der Prüfung der Geräte und die Auswertung von Mängeln, immer orientiert an den jeweils aktuellen Vorschriften und Normen. Die Teilnehmer werden zum Umgang mit Prüfmitteln und zur praktischen Durchführung und Dokumentation von Prüfungen befähigt.

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