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Biber

Konfliktpotenziale im urbanen Bereich

Innerhalb der Ordnung der Nagetiere gibt es mit Wühlmaus und Co. sicherlich einige Vertreter, die mit Blick auf den GaLaBau und das öffentliche Grün von Bedeutung sind. Hierzu gehört auch das größte Nagetier in Mitteleuropa: der Biber (Castor fiber).

von Thomas Lohrer erschienen am 26.03.2024
Der charakteristische Fraß mit den am Boden ­liegenden Spänen bis hin zu Fällungen einzelner Äste oder ganzer Bäume sind sichere Merkmale, die auf einen Biber als Verursacher hindeuten. ­Weiden und Pappeln gehören dabei über den ­Winter zu den favorisierten Pflanzenarten. © Thomas Lohrer
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Ehemals bis fast zur Ausrottung bejagt – Biber waren insbesondere als Fleisch- und Pelzlieferant sehr begehrt – hat sich aufgrund von Wiedereinbürgerungen und einer Unterschutzstellung (darunter FFH-Richtlinie der EU) der Bestand vielerorts wieder deutlich erholt, was jedoch nicht überall auf Wohlgefallen trifft. Aktuelle Schätzungen für Deutschland gehen von etwa 40.000 Bibern aus, wovon etwas über die Hälfte allein in Bayern vorkommt.

Die Nähe zum Menschen stört den Biber nicht. So befinden sich viele Reviere und Biberburgen in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden, Straßen, Spielplätzen und anderen Örtlichkeiten innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Solange Wasser und Bäume vorhanden sind, ist auch der Biber (bald) da. Welche Konfliktpotenziale ergeben sich daraus? Eine im Rahmen des Bibermanagements in Bayern durchgeführte Erhebung kommt zu der folgenden Verteilungsquote bei rund 2.000 aufgenommenen Fällen: Unterminierung im Uferbereich (34 %), Biberdämme (26 %), Fällung von Bäumen (19 %), Fraß an Feldfrüchten (15 %), Sonstiges (6 %). Von Bibern gefällte Bäume oder auch nur deren Nagespuren zählen dabei zu den auffälligsten Schadsymptomen an Gehölzen im urbanen Bereich.

Drahtschutz und Anstriche

Zum Schutz von Einzelbäumen in Parks, Gärten oder ufernahen Pflanzungen bietet sich der Einsatz von Drahthosen oder der Anstrich mit einem Verbissmittel an. Drahthosen sind, wenn korrekt eingesetzt, ein sicherer und kostengünstiger Schutz von Einzelbäumen. Einsetzbar ist klassischer Maschendraht, aber auch Estrichmatten, Viereckgeflechte, Wildschutzzäune oder auch Volierenzäune können verwendet werden. Zu achten ist neben der Fixierung auf eine ausreichende Höhe (mindestens 1 m), teils ist eine Pfahlbefestigung erforderlich. Zu empfehlen ist eine regelmäßige Funktionskontrolle, insbesondere im urbanen Bereich.

Für den Schutzanstrich bieten sich vom BVL zugelassene Wildschadenverhütungsmittel an. Präparate auf Quarzsandbasis werden hier seit Jahren sehr erfolgreich zur Biberabwehr eingesetzt. Zum Fernhalten von Bibern aus zu schützenden kleinräumigen Arealen (Gärten, Ackerflächen) oder auf nur kurze Strecken können bei guter Wirkung Elektrozäune eingesetzt werden.

Weitreichende Maßnahmen wie die Entfernung von Biberburgen, der Fang oder Abschuss von Tieren sind aufgrund des Schutzstatus des Bibers nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden möglich. Letztere Maßnahmen sind jedoch nicht langfristig wirksam, da freie Biberreviere meist wieder rasch durch andere Biber besiedelt werden. Fachliche Unterstützung bei Fragen zum Biber erhält man bei den behördlichen Anlaufstellen (Regierungspräsidien, Landratsämter). Diese Aufgabe übernehmen beispielsweise in Bayern rund 100 Naturschutzbehörden, zwei hauptamtliche Bibermanager sowie rund 500 ehrenamtliche Biberberater.

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