TRÄGERGERÄTE UND ANBAUTEILE FREMDER HERSTELLER
Darf man oder darf man nicht?
Bei vielen Technikanwendern gibt es eine große Verunsicherung bezüglich der Benutzung von Nachbauteilen, Anbaugeräten und -werkzeugen. Denn mit Verweis auf die Produkthaftung untersagen Herstellervertreter oft die Benutzung von "fremden" Anbauteilen. Mit diesem Artikel möchten wir einen Dialog initiieren, um diese Problematik zu klären.
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Jeder Unternehmer ist verpflichtet, vor dem Einsatz einer neuen Technik oder Technologie eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Dies ist unabhängig davon, ob diese Maschine nur mit Hersteller- oder auch mit Zuliefererzubehör ausgestattet ist. Grundlagen dafür sind die Bedienungsanleitung und vorgegebenen Sicherheitsvorschriften. Grundsätzlich sind vor jedem Maschineneinsatz folgende Punkte zu durchlaufen:
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