Gebietsheimisches Saatgut: FLL gründet neuen Regelwerksausschuss
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Unter der Leitung von Dr. Frank Molder, Gunzenhausen, erarbeitet ein neuer Regelwerksausschuss „Gebietseigenes Saatgut“ ein neues Regelwerk, das vorerst unter dem Arbeitstitel „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ im Arbeitsprogramm der FLL-Geschäftsstelle geführt wird.
In diesem Rahmen sollen zwei Themenpakete bearbeitet werden, die in zwei separaten Teilen im Regelwerk Eingang finden:
Im Teil A „RSM Regio“ werden so genannte „Regel-Saatgut-Mischungen Regiosaatgut“ erarbeitet. Im Teil B „Naturraumtreues Saatgut“ geht es dann um die Themen „Mähgutübertrag“, „Druschgutübertrag“ und „Oberbodenübertrag“.
Der Teil B wird dabei Themen der „Empfehlungen für Besondere Begrünungsverfahren“ (Ausgabe 1999) aufgreifen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend überarbeiten bzw. fortentwickeln.
Zielgruppe beider Teile im neuen Regelwerk sollen prinzipiell Planer sein. Ihnen soll eine Hilfestellung bei Ausschreibungen ermöglicht werden, Die bestehenden Regel-Saatgut-Mischungen Rasen (RSM) der FLL ermöglichen im Prinzip zwar auch den extensiven Einsatz, geben aber keine Mindeststandards bezüglich der Verwendung von Wildpflanzen regionaler Herkünfte vor. Höhere Qualitäten können dann – wie bei der RSM Rasen – immer ausgeschrieben werden.
Die regionale Einteilung der Herkunftsregionen für die RSM Regio orientiert sich am Modell PRASSE/KUNZMANN (DBU-Projekt zur Entwicklung des Regiosaatgut-Konzeptes), das mit seinen 22 Herkunftsregionen und jeweiligen Positivlisten der zu verwendenden Arten für das Thema „Regiosaatgut“ eine sehr gute Grundlage liefert. Dieses Modell ist mit den Naturschutzbehörden der Länder abgestimmt.
Die geplanten FLL-Empfehlungen zum Thema „Gebietseigenes Saatgut“ müssen auch als eine Chance verstanden werden, Fakten für Genehmigungsbehörden zu schaffen. Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zur Verwendung von gebietseigenem Saatgut in der freien Landschaft, aber auch die vom Bundessortenamt in diesem Jahr zu leistende Umsetzung einer neuen europäischen Richtlinie bzgl. „Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt“ in nationales Recht sind dabei wichtige rechtliche Grundlagen für die Arbeit des RWA. (FLL)
(c) DEGA GALABAU/campos/FLÄCHENMANAGER online, 22.06.2011
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