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EEG: Regierung streicht Bonus-System

Das ab 1. Januar 2012 geltende Gesetzeswerk rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verändert die Gewichtung der Herkunft von Biomasse und das Vergütungssystem. So verschwinden die zahlreichen Boni (Formaldehydbonus, KWK-, NaWaRo-, Technologie-Bonus etc.) zugunsten einer Einsatzstoffvergütung nach zwei Vergütungsklassen.

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Im Zuge des Umbaus der Energieversorgung arbeitet die deutsche Bundesregierung mit Hochdruck an der Novellierung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (Kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) sowie der damit verknüpften Biomasse-Verordnung (BiomasseV). Der Bundesrat hat dem neuen EEG am 8. Juli zugestimmt.

Ohnehin verhandene Stoffe, etwa Erntereste oder Stoffe aus der Weiterverarbeitung werden ab 2012 weniger gefördert als Stoffe, die einen höheren Beschaffungsaufwand nach sich ziehen. Damit will der Gesetzgeber das Erschließen neuer Quellen für bisher nicht genutzte Einsatzstoffe attraktiver machen.

Das hat auch dazu geführt, dass die kurzzeitig als „Landschaftspflegematerial“ eingestuften Abfälle aus der Pflege von Garten- und Parkanlagen diesen mit hoher Subventionierung (in Zukunft 24 ct pro erzeugte Kilowattstunde aus daraus gewonnenem Biogas) verbundenen Status verloren haben und ihre Vergärung nicht mehr gesondert gefördert wird. Auf Drängen der Kompostwirtschaft und weil die hohe Vergütung Aufgaben im Naturschutz fördern soll wurde die Definition von Landschaftspflegematerial im neuen EEG auf Biomasse aus rein landschaftspflegerischen Maßnahmen eingeengt. Dafür steigt die Grundvergütung für die Vergärung von Biomasse und Verstromung des daraus entstandenen Methans auf 16 ct/kWh. Außerdem kann der Betreiber über ein Einsatzstoff-Tagebuch unterschiedliche Stoffe mischen, ohne den Vergütungsanspruch zu verlieren.

Ebenfalls neu aufgelegt wird die Bioabfallverordnung (BioAbfV), die den Betreibern von Kompost- und Vergärungsanlagen in Zukunft die Pflicht auferlegt, nachzuweisen, dass die biologischen Abfälle mindestens 14 Tage bei 55° C hygienisiert worden sind. Der Entwurf der Verordnung liegt gerade bei der Europäischen Gemeinschaft und soll möglichst bald in Kraft treten. (tw)

(c) DEGA GALABAU/campos/FLÄCHENMANAGER online, 28.7.2011

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