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Pflanzenschutz: BGL fordert Neuordnung des Pflanzenschutzrechts

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) fordert Verbesserungen im aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts.
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Die gesetzliche Neuordnung biete zwar Chancen, die verschiedenen Zulassungs- und Anwendungssysteme in Europa weiter zu harmonisieren und damit für fairen Wettbewerb zu sorgen. Jedoch lege das neue Regelwerk die Hürden für die Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel auch höher. Durch diese verschärfte Zulassungsverordnung erwartet der BGL, dass für Anwendungen auf Flächen, die „von der Allgemeinheit genutzt werden“ künftig weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen werden.

Nach wie vor ungelöst ist die Bekämpfung des Prozessionsspinners. Auch die Frage, was genau "gärtnersich genutzte Flächen" sind, ist noch nicht geklärt. Der BGL rechnet damit, die gewählte Formulierung im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzes werde eine ähnlich verwirrende Auslegung des Begriffes „gärtnerisch genutzte Freifläche“ in den Bundesländern bewirken, wie dies aktuell beim Bundesnaturschutzgesetz bezüglich der Frage von Baumfällungen auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen (BNatSchG § 39 (5) Nr. 2)“ der Fall sei. (BGL)

Die ganze Meldung des BGL finden Sie hier.

(c) DEGA GALABAU/campos/FLÄCHENMANAGER online, 29.8.2011





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