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Brandenburg: Auch unbefestigte Wege räumen und streuen

Kommunen im Land Brandenburg können künftig per Satzung den Winterdienst auf Anlieger auch dort übertragen, wo es keinen befestigten Gehwege gibt. Eine entsprechende Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes beschloss das ­Kabinett. Notwendig geworden war die Novelle, weil das Verwaltungsgericht Potsdam die notwendige Klarheit vermisst hatte. Auch der Städte- und Gemeindebund drängte auf eine Gesetzesänderung, vor allem nach den Erfahrungen der letzten beiden Winter.
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In vielen Gemeinden sind nicht überall angelegte Gehwege vorhanden. Dennoch ist die Bevölkerung darauf angewiesen, auch im Winter begehbare Wege vorzufinden, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Den Gemeinden wird eingeräumt, in Straßenräumen ohne Gehweg zu bestimmen, dass ein notwendiger Pfad begehbar vorzuhalten ist. In diesem Fall darf die Gemeinde per Satzung regeln, dass auf einem Streifen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite entlang der Grundstücksgrenze der Winterdienst zu leisten ist. Dies kann auch für Teilabschnitte von Straßen bestimmt und jeweils auf Anlieger übertragen werden. Den betroffenen Eigentümern steht es frei, diese Pflicht auf Dritte zu übertragen.

MIL Brandenburg


(c) DEGA GALABAU/campos/FLÄCHENMANAGER online, 29.11.2011
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