Ab 2018 werden auch Scheinwerfer überprüft
Ab dem 1. Januar 2018 werden im Rahmen der Hauptuntersuchung von Traktoren und Baumaschinen mit Straßenzulassung auch die Scheinwerfer überprüft.
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Das ist je nach Bauart mitunter schwierig, weil gerade bei älteren Baujahren die Einstellmöglichkeiten primitiv bzw. gar nicht vorhanden sind. Bevor man bei der nächsten HU aus allen Wolken fällt, sollte die Winterzeit dazu genutzt werden, die Leuchten entsprechend unter die Lupe zu nehmen und zu kontrollieren, ob diese horizontal und vertikal verstellbar sind. Oftmals ist zwar eine Neigungseinstellung vorhanden, aber so korrodiert, dass keine zerstörungsfreie Regulierung mehr möglich ist. Dann sollte schnellstmöglich Ersatz beschafft werden. Bei Verkehrskontrollen kann sonst eine fehlerhafte Scheinwerfereinstellung zu einem abrupten Ende der Fahrt führen.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass nicht jede Werkstatt sich sofort auf diese neuen Bedingungen umgestellt hat, denn für die Prüfung derartiger Fahrzeuge ist neben dem Scheinwerferprüfgerät auch eine ebene Fläche von 8,5 x 2,5 m notwendig. Der Messvorgang an sich ist dann gut nachvollziehbar. Das Fahrzeug mit korrektem Reifendruck wird bis zu 1m an das Messgerät herangefahren. Der auf dem Scheinwerfer eingravierte Neigungswinkel (1-6 %) wird eingegeben und los geht’s. Fern- und Abblendlicht werden wechselseitig in den Abständen von 1, 4, 6 und 8 m eingeschaltet und Überdeckung sowie Neigung werden ermittelt. Für Fahrzeuge unter 40 km/h oder eine Scheinwerferhöhe über 140 cm sind keine speziellen Prüfgerätemessungen vorgeschrieben. Da reicht die Weiße-Wand-Messung aus, die aber dann auch Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
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