Gelbdruck der neuen FLL-Empfehlungen zu Management von Freianlagen fertiggestellt
Die überarbeiteten FLL-„Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen“ liegen im Entwurf vor. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 22. Mai bis 22. August 2018 können Interessierte den Gelbdruck für 10 Euro bei der FLL anfordern (HIER) und Einsprüche (Stellungnahmen) geltend machen. Diese sollten entsprechend kenntlich gemacht und möglichst nachvollziehbar formuliert werden.
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Für die Zusammenstellung der Einsprüche sollte das Formular genutzt werde, das die FLL auf ihrer Homepage zum Download zur Verfügung stellt. Sie finden es HIER. Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der RWA Freiflächenmanagement in einer gesonderten Sitzung alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen beraten.
Hintergrund: Im Jahre 2009 wurden die „Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen“ erstmals veröffentlicht. Neben einer redaktionellen Anpassung verschiedener Inhalte der gültigen Ausgabe 2009 ist u. a. die Übertragung des Lebenszyklusgedankens auf Planung, Bau und Instandhaltung als zusammenhängende Organisationseinheiten bzw. eine nachhaltige Betrachtung von Freiflächen ein wichtiger Überarbeitungsschwerpunkt. Diesem Gedanken wird in der Praxis leider noch zu wenig Rechnung getragen. Außerdem wird der Zusammenhang zwischen Planung und Pflege konkret in einem Pflegehandbuch abgebildet.
Darüber hinaus werden der Praxis wertvolle Hilfen für die Vertragsgestaltung und für die Ausschreibung an die Hand gegeben. Ergänzend zur – in Deutschland üblichen und etablierten – „Input-orientierten“ Leistungsbeschreibung werden erstmals auch „Output-orientierten-Leistungsbeschreibungen“ als alternatives Verfahren beschrieben. Diese wurden durch den RWA bereits 2016 im FLL-Bildqualitätskatalog Freianlagen (BK FREI) umgesetzt.
Ebenso wurde der überarbeitete Objektartenkatalog Freianlagen (OK FREI) bereits 2016 veröffentlicht. Als Bestandteil der „Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistungen für das Management von Freianlagen“ wurde er nunmehr noch einmal redaktionell und inhaltlich gegenüber dem gültigen OK FREI 2016 überarbeitet.
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