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MAUTPFLICHT

Ab 1. Juli sind alle Lkw auf Bundesstraßen kostenpflichtig

Mit Inkrafttreten des veränderten Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) wird ab dem 1. Juli 2018 die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle deutschen Bundesstraßen ausgeweitet. Ein aktualisiertes Verzeichnis ist unter mauttabelle.de abrufbar.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative BFStrMG) oder verwendet werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative BFStrMG) und deren Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
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