MAUTPFLICHT
Ab 1. Juli sind alle Lkw auf Bundesstraßen kostenpflichtig
Mit Inkrafttreten des veränderten Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) wird ab dem 1. Juli 2018 die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle deutschen Bundesstraßen ausgeweitet. Ein aktualisiertes Verzeichnis ist unter mauttabelle.de abrufbar.
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Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative BFStrMG) oder verwendet werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alternative BFStrMG) und deren Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
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