IMMISSIONEN DURCH BÄUME
Kein Grund zur Fällung
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. September 2019 entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann.
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Auf dem Grundstück des Beklagten (Baden-Württemberg) stehen in einem Abstand von mindestens 2 m zur Grenze drei circa 18 m hohe, gesunde Birken.
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