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Gesetzesnovelle in Baden-Württemberg

Wider Schottergärten und ­Lichtverschmutzung

Die grün-schwarze Landesregierung hat am 17. Juni 2020 die Novelle für ein neues Naturschutz- sowie Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz gebilligt. Der Landtag befasst sich damit in erster Lesung am 25. Juni.

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Sollte das Gesetz beschlossen werden, dürfen solche lebensfeindlichen Schüttungen nicht mehr angelegt werden.
Sollte das Gesetz beschlossen werden, dürfen solche lebensfeindlichen Schüttungen nicht mehr angelegt werden.von Freyberg
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Die Gesetzesnovelle ist die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ und sieht nicht nur Regelungen für die Landwirtschaft, sondern auch das Land selbst, die Kommunen sowie Privatpersonen vor. Der Erhalt von Streuobstwiesen, ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung sind neben Vorgaben für die Landwirtschaft und den Einsatzt von Pflanzenschutzmitteln zentrale Elemente der Novelle. Ausführliches zur Novelle erfahren Sie auf der Homepage der Landesregierung.

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