Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge gilt seit 2. August 2021
Die erste Periode des Gesetzes über die Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen (Umsetzung Clean-Vehicles-Directive) startet ab dem 2. August 2021: Es gelten zukünftig Quoten für die Beschaffung im Oberschwellenbereich von sauberen sowie emissionsfreien Fahrzeugen. Zunächst müssen bis Ende 2025 bei Neubeschaffungen 38,5 Prozent der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge, 10 Prozent der Lkw und 45 Prozent der Busse „sauber“ sein, ab 2026 erhöhen sich diese Quoten noch einmal.
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Der VKU hat das Gesetz seit der Diskussion auf EU-Ebene intensiv begleitet und wird sich nun auch in die Ausgestaltung der Länder einbringen – zunächst müssen die Quoten jedoch bei allen Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich von jedem „öffentlichen Auftraggeber“ beachtet werden.
Bei der Umsetzung wird es uns zudem darauf ankommen, auch im Bereich der Förderung konkrete Forderungen an die Politik zu adressieren. Als Beiträge zum Klimaschutz vor Ort und in den Regionen können sowohl die Investitionen in saubere Fahrzeuge als auch begleitend notwendige Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden. Ein erstes Förderprogramm des BMVI für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben wurde kürzlich von der EU notifiziert und die Förderrichtlinie veröffentlicht. Im Bereich der Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben werden batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-)hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMVI oder des BAG. Die Anträge stehen ab sofort im eService-Portal des BAG zum Download zur Verfügung. Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal voraussichtlich ab dem 16.08.2021 um 09:00 Uhr möglich.
Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit. Auch andere Ressorts stellen Förderungen zur Verfügung, über die wir Sie aktuell informieren werden.
Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen in einem FAQ, zu dem auf dieser Seite informiert wird und das im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung steht.
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