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Neuerung bei der Qualifizierung

Ab 2025 muss auch der ETT alle drei Jahre rezertifiziert werden

Die Mitglieder des European Arboricultural Council (EAC) haben sich entschlossen, auch den Abschluss des European Tree Technicians einer Rezertifizierung zu unterwerfen. Diese sollen die ETTs alle drei Jahre bei denen mit der Rezertifizierung beauftragten Ausbildungseinrichtungen beantragen und durch Fortbildungsnachweise erlangen können.

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Kreitl Arbor Technical Institute
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Nach jahrelanger Diskussion um die Rezertifizierung hat der EAC im letzten Herbst beschlossen, die bereits beim European Tree Worker (ETW) geltende Regel auf den ETT auszuweiten und die Zertifizierungsverfahren den Organisationen in den jeweiligen Mitgliedsländern zu überlassen.

Die Hürde sei nicht besonders hoch, sagte uns Wolfgang Groß, beim Bundesverband GaLaBau (BGL) in Bad Honnef zuständig für den Bereich Baumpflege und das EAC. Denn Ziel des EAC sei es nicht gewesen, den bürokratischen Aufwand zum Nachweis der Bildungszeit aufzublähen. 15 Stunden müssen Baum-Techniker im Jahr nachweisen – von der Teilnahme an den Seminaren der Deutsche Baumpflegetage über die Baumforen, Inhouse-Schulungen oder das Nutzen entsprechender Fachmedien.

„Die Rezertifizierung wird am besten in der Fortbildungseinrichtung beantragt, in der auch der Abschluss erfolgte“, sagte Groß gegenüber der Redaktion. In Ausnahmefällen sei es aber auch möglich, sie an einer anderen Einrichtung zu beantragen. Die Schule prüfe dann die Fortbildungsnachweise und melde die Rezertifizierung an den EAC, der die ETTs auf einer Webseite aktuell hält. Neben der Gebühr für den EAC, die für jede Periode bei ETW und ETT 126 € beträgt, fallen von Schule zu Schule unterschiedliche Gebühren für die Prüfung sowie möglicherweise zusätzliche Kursgebühren an.

„Wir waren in Deutschland nicht so sehr davon begeistert, weil es natürlich zu weiterer bürokratischer Belastung der Arbeitgeber führt“, verrät Groß. Anderseits würde sich aber auch in der Baumpflege ständig etwas ändern, so dass ein Aktualisieren des Kenntnisstandes nicht von Nachteil sei.

1 Kommentare
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  • User_MTYxODE5OQ 15.03.2022 17:37
    Eine neue Gelddruckmaschine wurde ins Leben gerufen! Seither war es ein wesentlicher Unterschied zwischen ETW und ETT, dass ETW eben alle drei Jahre einer Überprüfung und Rezertifizierung unterworfen war und man , gebührenpflichtig nachweisen musste, dass man noch in dem Bereich tätig ist. Det ETT war dieser Regelung nicht unterstellt, er war quasi wie ein Führerschein auf Lebenszeit ausgestellt. Jetzt wurde das ohne breite Befragung der Betroffenen einfach geändert. Die Schulen und Zerifizierungsstellen wird's vermutlich freuen, für die ETT-Besitzer ist es damit echt nur noch die Frage ob sich die Rezertifizierung überhaupt lohnt, denn wer gleichzeitig FAW ist und nur in Deutschland arbeitet beötigt die Europazulassung nicht und ist zudem allemal besser ausgebildet als nur mit einem ETT-Schein. Meine jährliche Weiterbildung, egal ob nun 12, 15 oder gar 25 Stunden oder eben nur durch regen Austausch mit Kollegen oder Lesen von Fachliteratur bleibt dann MIR PERSÖNLICH überlassen und unterliegt keiner auch nur irgendwie gearteten Überwachung. Und der Baumpfleger, der denkt, dass sich keine Neuerungen ergeben, der hat seinen Titel nicht verdient, ich kenne eigentlich keinen, der sich auf dem, was er mal bei seiner Ausbildung gelernt hat ausruht.
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