Statement des Verbands Kommunaler Unternehmen zum Einwegkunstofffonds-Gesetz
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Dazu ein Sprecher: „Für uns ist der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetzesentwurf ein großer Schritt nach vorne. Endlich werden auch die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte an den kommunalen Reinigungskosten beteiligt. Insbesondere diese Einwegkunststoffprodukte werden häufig gelittert, d. h. unachtsam im öffentlichen Raum weggeworfen, vor allem Zigarettenkippen, To-Go-Becher und Fastfoodverpackungen. Der Gesetzesentwurf ist eine gute Grundlage, um die Sauberkeit von Städten und Landschaften weiter zu verbessern. Wir freuen uns, dass die Kommunen mit dem wachsenden Vermüllungsproblem nicht länger allein gelassen werden.“
In ihrer Stellungnahme setzen sich die Kommunalverbände insbesondere dafür ein, dass auch kleinere Gemeinden und kommunale Reinigungsbetriebe ohne größeren Aufwand Gelder aus dem Fonds beantragen können. Außerdem soll gewährleistet werden, dass über einen längeren Zeitraum mit festen Ausschüttungen aus dem Einwegkunststofffonds geplant werden kann, um diese beispielsweise in moderne Reinigungstechnik zu investieren. Darüber hinaus schlagen die Kommunalverbände einen gesetzlichen Prüfauftrag vor, ob der Fonds nicht auch auf Einwegprodukte aus anderen Materialien erweitert werden sollte, um das Litteringproblem ganzheitlich anzugehen und nicht nur Einwegplastik zurückzudrängen.
Die gesamte Stellungnahme finden sie hier.
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