Ab 2025 muss der kommunale Fuhrpark deutlich sauberer sein
Was bedeutet die Clean Vehicles Directive in der Praxis? Seit dem 2. August 2021 gelten neue Vorgaben bei der Beschaffung von sauberen Straßenfahrzeugen. Die Grundlage bildet das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) vom 9. Juni 2021, das die Vorgaben der EU-Richtlinie der Clean Vehicles Directive exakt umsetzt.
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Verbindliche Mindestziele bei der Fahrzeugbeschaffung durch die öffentliche Hand sollen die Nachfrage von emissionsarmen und -freien Pkws und Nutzfahrzeugen langfristig steigern und so die Emissionen verringern. Für Kommunen und Entsorgungsunternehmen bedeutet dies konkret: Bis 2025 dürfen 38,5 % aller neu beschafften ‚leichten Nutzfahrzeuge‘ und Pkws höchstens 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zudem müssen 10 % aller neu gekauften Lkws und 45 % aller neuen Busse mit alternativen Kraftstoffen fahren. Ab 2026 werden diese Quoten dann weiter angehoben.
Im Hinblick auf die Umsetzung gibt es momentan noch mehr Fragen als verbindliche Antworten. Fällt ein bereits erworbenes ‚sauberes‘ Fahrzeug durch das Raster, weil die Messperiode noch nicht begonnen hat? Werden nur Fahrzeuge berücksichtigt, die europaweit ausgeschrieben wurden? Und sind nur Fahrgestelle relevant oder auch Aufbauten?
Im September veranstalten die Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik den Onlineworkshop "Umsetzung der Clean Vehicles Directive", um Antworten zu geben und um sich über sinnvolle Beschaffungsstrategien auszutauschen.
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