Stadt Erfurt verpflichtet sich zu einem vorbildlichen Baumschutz
Der Erfurter Stadtrat hat mit Beschluss vom 28. September 2022 die Selbstverpflichtungserklärung zum Baumschutz beschlossen. Die Stadtverwaltung inklusive ihrer Eigenbetriebe verpflichtet sich damit zu einem vorbildlichen Baumschutz, zur Förderung und Erhaltung des Baumbestands und zur diesbezüglichen Transparenz.
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Die Stadt Erfurt erkennt an, dass die Effekte des menschengemachten Klimawandels erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner der Stadt haben. Da Bäume diese Negativwirkung erheblich abschwächen können, verpflichtet sich die Stadtverwaltung, deren Schutz künftig einen hohen Stellenwert einzuräumen. Die Stadt Erfurt will beim Baumschutz eine Vorbildrolle einnehmen und damit auch positiv auf private und andere öffentliche EigentümerInnen einwirken.
Zweck dieser Selbstverpflichtungserklärung ist ein vorbildlicher Baumschutz, zur weitestgehenden Erhaltung und Förderung von Bäumen, insbesondere mit den folgenden Zielen:
- die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern und weiter zu entwickeln;
- die klimatische Situation der Stadt Erfurt durch Erhöhung der Luftfeuchtigkeit zu verbessern
- die Austrocknung von Böden und Bodenerosion in der Stadt, der freien Landschaft und an den Rändern der Ortsteile zu verhindern,
- thermische Belastungen zu vermindern,
- nachteilige Windeffekte einzudämmen - ohne den erforderlichen Luftaustausch zu behindern,
- die Luftqualität durch Staubbindung bei der Filterwirkung der Baumkronen zu verbessern;
- schädliche Umwelteinwirkungen auf Mensch, Tier und Vegetation zu mindern;
- Zonen für Ruhe und Erholung zu erhalten, zu garantieren und zu fördern;
- das Stadt- und Landschaftsbild zu gliedern, zu gestalten, zu beleben und zu pflegen;
- einen artenreichen und vitalen Baumbestand und den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu mehren;
- sowie schädigende Einflüsse auf den Baumbestand zu vermeiden.
Ausführliches finden Sie hinter dem Link:
Link zum Baumschutz in der Stadt Erfurt und zur Selbstverpflichtungserklärung