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Einkauf durch öffentliche Hand

Behörden sind kein Vorbild – noch zu viel Einweg-Produkte in Gebrauch

Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt dringenden Nachholbedarf bei der Vermeidung klimaschädlicher Einweg-Produkte in den Behörden der Bundesländer. Demnach führen nur Berlin und Hamburg bislang sogenannte Negativlisten, die bestimmte Einweg-Produkte beim Einkauf durch Landesbehörden verbieten – darunter Plastikflaschen, Getränkedosen, Wegwerfgeschirr und -besteck sowie Kaffeekapselmaschinen. Die DUH fordert alle Landesregierungen auf, diesem Beispiel zu folgen und Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.

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Holzmann/DUH
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Anders als in den meisten Landesbehörden gilt seit dem 1. Januar 2022 auf Bundesebene die sogenannte Verwaltungsvorschrift für den Einkauf von klimafreundlichen Produkten (AVV Klima). Demnach dürfen Bundesbehörden fast alle Getränke nicht mehr in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen einkaufen. Auch Einweg-Geschirr und -besteck stehen auf der Verbotsliste.

Der DUH-Umfrage zufolge haben immerhin fünf weitere Bundesländer die Notwendigkeit umweltfreundlicher Beschaffungsvorschriften erkannt: Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein geben an, den Einsatz von Negativlisten zu planen oder zu prüfen. Das gilt erst Recht für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland. Sie alle haben sich zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht mit Einweg-Verboten beschäftigt und setzen nur vereinzelt oder unverbindlich Maßnahmen gegen die Einweg-Flut um. Hier muss dringend gehandelt werden, denn insbesondere Behörden sollten beim Klimaschutz und der Vermeidung von Müll Vorbild sein.

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