Plastikhersteller müssen künftig in Einwegkunststofffonds einzahlen
Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen, Tabakfilterprodukten und anderen Einwegkunststoffartikeln, die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten mitzutragen. Die Unternehmen zahlen dazu eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform DIVID verwaltet wird.
- Veröffentlicht am
Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden. Diese sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähige Leistungen an das UBA melden. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen. „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte“, meint UBA-Präsident Dirk Messner. Info: www.umweltbundesamt.de.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.