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Infoveranstaltung am 30. Juni für Kommunen und öffentlich-rechtliche Entsorger

Alles zum Einwegkunststofffondsgesetz

Mit der Einführung des Einwegkunststofffondsgesetz werden Kommunen und öffentlich-rechtliche Unternehmen ab 2025 Mittel beantragen können, die sie bei der Entsorgung von Straßenabfällen und dessen Prävention entlasten. Dazu müssen sie ihre Leistungen zur Reinigung der Freiflächen und zur Kommunikation erfassen und melden. Dazu gibt es viele Fragen, die bei einer Infoveranstaltung des Bundesumweltamts beantwortet werden sollen.

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Der Einwegkunststofffonds soll dabei helfen, dass weniger Müll in der Umwelt landet.
Der Einwegkunststofffonds soll dabei helfen, dass weniger Müll in der Umwelt landet.Jonas Stoll/UBA
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Das Einwegkunststofffondsgesetz wurde am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds am Umweltbundesamt vor. Dieser Fonds dient der Umsetzung der von Artikel 8 der Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) und wird somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung achtlosen Wegwerfens von Abfällen, des sogenannten Litterings, sowie zu mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum leisten.

In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffene Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das Umweltbundesamt melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.

Zentral wird dabei die digitale Plattform DIVID sein, über die alle Registrierungen, Einzahlungen und Ausschüttungen abgewickelt werden. In unseren Infoveranstaltungen möchten wir Ihnen den bisherigen Arbeitsstand insbesondere von DIVID vorstellen. Das Umweltbundesmamt erklärt, welche Pflichten, Maßnahmen und konkreten Anforderungen an betroffene Nutzende im Rahmen von Registrierungs- und Meldevorgängen gestellt werden.

Es wird drei themenspezifische Infoveranstaltungen jeweils von 9 bis 10.30 Uhr via WebEx geben:

28. Juni 2023 - Zielgruppe: inländische Hersteller

29. Juni 2023 - Zielgruppe: ausländische Hersteller sowie Bevollmächtigte

30. Juni 2023 - Zielgruppe: Anspruchsberechtigte, also öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Inhalte:

  • Allgemeine Informationen und Struktur des Einwegkunststofffonds
  • Vorbereitungen/Status quo zum Registeraufbau des Einwegkunststofffonds
  • Pflichterfüllung nach dem EWKFondsG: Fristen, Registrierung, Maßnahmen zur Kostenerstattung

Beitreten über den Meeting-Link

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2731 228 7308

Meeting-Passwort: mMkJMVKv293

 

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