Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Mantelverordnung in Kraft getreten
Am 1. August 2023 sind die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten. Das sind die beiden wichtigsten Teile der sogenannten Mantelverordnung.
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Die beiden Verordnungen regeln die Wiederverwendung von mineralischen Abfällen und Nebenprodukten in technischen Bauwerken sowie das Einbringen von Materialien in oder auf den Boden (mehr dazu über www. flaechenmanager.com, Webcode FM10161). Seit Anfang des Monats gelten die Regeln der EBV etwa für den Unterbau von Gebäuden, Straßen, Wegen und Lärmschutzwällen und die der BBodSchV zum Beispiel für Vorhaben der Begrünung, Rekultivierung, Geländegestaltung sowie Verfüllung von Abgrabungen. Die Anforderungen an das Material wie an seinen Einbau gelten grundsätzlich auch für genehmigte sowie laufende Vorhaben, bei denen der Materialeinsatz zum Beispiel noch auf Basis der LAGA-Mitteilung 20 geprüft und genehmigt wurde. Im Fall des Falles muss...
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