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Einwegkunststofffonds

Technische Probleme verzögern weiter Leistungsmeldung

Am 20. Mai 2025 fand in Berlin der Bundeskongress Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) statt. Neben hochkarätigen politischen Sprechern waren zahlreiche Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und kommunaler Praxis dabei. Intensiv wurden die Probleme bei der Leistungsmeldung im Rahmen des Einwegkunststofffonds und weitere Themen diskutiert.

von Yvonne Krause erschienen am 13.06.2025
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© VKU

Die Abgabe der Leistungsmeldung im Rahmen des Einwegkunststofffonds ist bislang nur eingeschränkt möglich – obwohl der Start ursprünglich zum 1. Januar 2025 vorgesehen war. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele anspruchsberechtigte Kommunen weiterhin keinen Registrierungsbescheid erhalten und somit keinen Zugang zur Funktion der Leistungsmeldung auf dem Portal DIVID haben. Das öffentliche Anspruchsberechtigtenregister, das durch das Umweltbundesamt (UBA) auf DIVID bereitgestellt wird, listet ausschließlich diejenigen Organisationen auf, deren Anspruch bereits geprüft und bestätigt wurde. Nur diese erhalten den Zugriff zur elektronischen Leistungsmeldung.

Verantwortlich für die Verzögerungen sind technische Probleme bei der Installation des Systems und infolgedessen der Ausstellung der Registrierungsbescheide, die jedoch zwingende Voraussetzung für die Nutzung von DIVID sind. Das UBA hat erneut betont, dass die Leistungsmeldung dennoch ausschließlich digital über das Portal DIVID erfolgen kann. Meldungen per E-Mail oder auf anderem Wege sind nicht zulässig und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Ziel des vollständig digitalen Prozesses ist eine einheitliche und rechtssichere Datenerfassung, die die Bearbeitung und Auszahlung der Mittel künftig effizient gestalten soll.

Erneute Fristverschiebung wahrscheinlich

Diese und weitere Punkte wurden intensiv diskutiert. In einer exklusiven Gesprächsrunde mit Juliane Rode, Leiterin des Aufbaustabs Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt, erhielten die Teilnehmenden Einblick in den aktuellen Stand und die Herausforderungen bei der Umsetzung des Einwegkunststofffonds. Laut Rode werde es ziemlich wahrscheinlich zu einer erneuten Fristverschiebung kommen, da sich die Verzögerungen bei der Ausstellung der Registrierungsbescheide auf breiter Linie zeigen. Konkrete Details zur Fristverlängerung konnten zum Zeitpunkt der Veranstaltung jedoch noch nicht benannt werden.

Auch wenn eine Ausschüttung des Einwegkunststofffonds im Jahr 2025 nicht mehr erfolgen sollte, gehen die Mittel nicht verloren – sie würden im Folgejahr 2026 ausgezahlt und stehen den Anspruchsberechtigten weiterhin vollständig zur Verfügung. Das genaue Fondsvolumen für das laufende Jahr lässt sich derzeit noch nicht beziffern, da es von den tatsächlichen Einzahlungen der verpflichteten Hersteller abhängt und diese bisher nicht vollständig vorliegen.

Ziel: Hersteller von Einwegverpackungen zahlen in den Fonds ein, Kommunen erhalten Geld für die Beseitigung von solchem Müll im öffentlichen Raum.
Ziel: Hersteller von Einwegverpackungen zahlen in den Fonds ein, Kommunen erhalten Geld für die Beseitigung von solchem Müll im öffentlichen Raum. © Claudia von Freyberg

Registrierungen deutlich geringer als erwartet

Bislang haben sich nur rund 6.000 der geschätzten 56.000 Inverkehrbringer für den Einwegkunststofffonds registriert – eine deutlich geringere Zahl als erwartet. Dies verzögert nicht nur das Meldeverfahren, sondern erschwert auch eine belastbare Einschätzung des Fondsvolumens und der späteren Mittelverteilung. Auch auf Seiten der anspruchsberechtigten Kommunen und Städte liegt die Zahl der Registrierungen noch weit hinter den Erwartungen zurück.

Für kommunale Organisationen ohne Registrierungsbescheid hat das UBA eine Vorlage der Leistungsmeldung zur Vorbereitung veröffentlicht. Diese Vorlage dient Anspruchsberechtigten ohne Registrierungsbescheid zunächst als Anschauungsdokument, damit sie sich optimal auf die Abgabe der Leistungsmeldung vorbereiten können. Die Leistungsmeldung in DIVID wird dem Aufbau der bereitgestellten Vorlage entsprechen.

Neue FAQ-Dokumente vom VKU veröffentlicht

Der VKU hat seine bereits 2023 veröffentlichten FAQ zum Einwegkunststofffonds überarbeitet und an den aktuellen Stand angepasst. Diese enthalten praxisnahe Informationen zur Registrierung, zur Ausgestaltung der Leistungsparameter, zur Mittelverwendung sowie zu zahlreichen Detailfragen aus dem kommunalen Umfeld.

Fazit: Die aktuellen Entwicklungen, aber auch die fachliche Diskussion auf dem Bundeskongress machen deutlich, dass die Umsetzung des Einwegkunststofffonds noch mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten verbunden ist. Kommunale Akteure sollten die aktuell bereitgestellten Informationen sorgfältig nutzen, um sich auf die bevorstehende Leistungsmeldung vorzubereiten und sich auch weiterhin auf neue Fristenverschiebungen einstellen.

Autor:in
Yvonne Krause
Fachgebietsleiterin Stadtsauberkeit, Winterdienst und Baubetriebshöfe, Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS Verband kommunaler Unternehmen e.V.

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