Billig kann gefährlich sein
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Bei Ausschreibungen und sonstigen Angebotsanfragen bemerken wir immer wieder, dass den Auftraggebern – die öffentliche Hand – die Qualifikation der Unternehmen selbst hier nicht wichtig erscheint. Auf meine Lieblingsfrage, ob auch die Qualifikation zähle, höre ich leider nur zu oft: „Nein, es zählt nur der Preis.“ Der Auftraggeber hat jedoch besonders im Bereich Verkehrssicherung die Pflicht, den Auftragnehmer so auszuwählen, dass dieser die Tätigkeiten auch qualifiziert umsetzen kann.
Bei Spielplatzinspektionen stelle ich leider immer wieder Mängel fest, welche in den Vorjahresprüfungen von dem vorherigen Prüfunternehmen hätten dokumentiert werden müssen. Dies beginnt bei Normabweichungen bis hin zu massiv umsturzgefährdeten Spielgeräten. Mängel, welche nicht innerhalb eines Jahres aus dem Nichts entstehen, sondern einfach bei der damaligen Prüfung nicht erkannt wurden.
„Günstiger“ bedeutet nicht automatisch „schlecht“. Aber „unqualifiziert“ heißt definitiv „nicht geeignet“ beziehungsweise in unserem Fall „gefährlich“. Geiz ist nicht geil, sondern an der falschen Stelle einfach unverantwortlich. Wenn Steuergelder für unqualifizierte Unternehmen ausgegeben und deswegen offensichtliche Mängel übersehen werden, kann die Verkehrssicherungspflicht nur auf dem Papier umgesetzt sein, nicht aber in der rauen Realität.
Muss immer erst ein Unfall passieren, damit sich etwas ändert? Die Auftragsvergabe sollte unter diversen Aspekten durchgeführt werden. Wenn der niedrigste Preis das bevorzugte Argument für den Zuschlag ist, wird man auf kurz oder lang merken, dass das Billigste am Ende oft das Teuerste und manchmal auch das Traurigste ist.
in FLÄCHENMANAGER, 2/2014
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