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Baumpflege und Naturschutz

So lassen sich Kundenwünsche und Artenschutz in Einklang bringen

Baumpflege und Naturschutz unter einen Hut zu bringen, ist nicht immer einfach. Wie er dies angeht, erklärt Tobias Zielisch aus Postdam, Diplom-Biologe, Baumpfleger und Gutachter für naturschutzfachliche Praxisfälle. Dieses Mal geht es um das Spannungsfeld Kundenwunsch (Baum fällen) und Artenschutz.

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Tobias Zielisch
Tobias Zielischprivat
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„Wir brauchen ein Artenschutzgutachten für die Fällung - können Sie das machen?“ So oder so ähnlich kommen die Anfragen von Kunden, die in ihrem Privatgarten oder für ein Bauvorhaben einen Baum fällen lassen wollen. Besonders außerhalb der winterlichen Fällsaison von Oktober bis Ende Februar verlangen die meisten Bauämter oder Umweltämter einen Nachweis, dass keine geschützten Arten durch die Baumfällung beeinträchtigt werden.

§44 Bundesnaturschutzgesetz regelt den Schutz wild lebender Tiere und den Schutz besonders geschützter Arten. Als Diplombiologe habe ich das nötige fachliche Wissen, um zu beurteilen, ob geschützte Arten betroffen sind. Aber auch Baumpfleger könne über Kurse und Weiterbildungen zu Habitatstrukturen und Naturschutz in der Baumpflege dieses Wissen erlangen.

Schwierige Doppelrolle

Mit der Erstellung von naturschutzfachlichen Gutachten, mit der Beratung zu Naturschutz und mit der Aufnahme der Thematik in die Baumkontrolle und Baumpflege finden sich viele Baumpfleger und Baumkontrolleure in einer Doppelrolle wieder. Hier steht Kundenwunsch nach Verkehrssicherheit oft gegen Anforderungen des Natur- und Artenschutzes. Wie soll man sich positionieren? Die meisten von uns sind darauf angewiesen, die zahlenden Kunden, die den Baum fällen lassen wollen, zufrieden zu stellen, aber sie wollen auch den Artenschutz beachten und müssen sich an Gesetze halten.

Wer in diesem Spannungsfeld arbeitet, sollte seine Position sorgsam wählen. Nicht ganz einfach.Ein Kunde möchte eine alte Eiche fällen lassen. Der Baum hat tiefe Höhlen, die für Hornissen geeignet sind oder für Fledermäuse. Ich schlage ihm vor, den Torso stehen zu lassen, aber er will den ganzen Baum weghaben. Einfacher wird es, wenn die Naturschutzbehörden klare Auflagen geben.

Von wegen „ein Auge zudrücken“

Auch während der Arbeit kann es zu Konflikten kommen. Eine dringende Fällung, aber Vögel brüten in einer Baumhöhle; man findet Fledermäuse in einer Rindenspalte oder eine seltene Flechte an einem zu entfernenden Ast. Handelt es sich um geschützte Arten, müssen die Arbeiten eingestellt  und das zuständige Umweltamt muss eingeschaltet werden. Der Kunde aber drängt auf Durchführung der Arbeit, fragt, ob man mal ein Auge zudrücken könne, würde doch keiner erfahren, wenn wir das Vogelnest einfach übersehen. Leider gibt es immer wieder Firmen, die sich auf so was einlassen. Dabei darf man nicht vergessen, dass solche Vergehen erhebliche Strafen nach sich ziehen können, vom Verlust des Ansehens für die ganze Branche ganz zu schweigen.

Als Anwalt der Kunden für den Naturschutz

Mittlerweile halte ich es persönlich so, dass ich mich als eine Art Anwalt für den Kunden verstehe. Wie ein Anwalt setze ich mich für die Interessen des Kunden ein, bin aber an Gesetze und Verordnungen gebunden. Das hilft mir, eine Klarheit zu erlangen, die auch beim Kunden ankommt, auch und gerade, wenn ich ihm bestimmte Vorhaben ausreden will oder die ein oder andere Naturschutzverordnung erklären muss.

Alle, die in der Baumpflege arbeiten, sollten daher über ein Mindestmaß an Wissen zum Thema Naturschutz verfügen. Was darf man und wann? Ich kann dazu einschlägige Kurse bei den bekannten Ausbildungsstätten empfehlen. Es lohnt sich durchaus, die Gesetzestexte und Baumschutzverordnungen durchzulesen. Die meisten von uns sind in dem Beruf tätig, weil sie eine gewisse Affinität zur Natur im Allgemeinen haben, und vielen fällt es glücklicherweise leicht, die zunehmenden Anforderungen seitens des Naturschutzes in ihre Arbeit zu integrieren.

Über seinen Werdegang berichtet Tobias Zielisch in unten stehendem pdf.

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