SCHOTTERGÄRTEN IN WOHNGEBIETEN
Aufklären statt Verbieten
Immer mehr Kommunen reagieren auf die zunehmende Verschotterung und Versiegelung von Vorgärten in Wohngebieten und passen ihre Bebauungspläne an. Dabei setzen viele Städte und Gemeinden auf Gebote statt Verbote, auf Aufklärung statt Vorschrift, auf Freiwilligkeit statt Zwang. Argumente gibt es genug.
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Wie soll ein Vorgarten aussehen? Derartige Festsetzungen für Bauherren auf Ebene des Bebauungsplans gibt es in Bad Neuenahr-Ahrweiler seit einigen Jahren. "Die Rechtsgrundlagen bilden hierbei das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz", erklärt Karsten Hartmuth, der in der Abteilung Stadtplanung tätig ist. "Aufgrund der derzeitigen Diskussion und seiner besonderen Wirkung steht der Vorgarten im Vordergrund der Regelungen. Dabei gehen Vorgaben für eine Begrünung und der Ausschluss von bestimmten Materialien oder die gezielte Festsetzung von nicht bebaubaren Flächen auf Grundstücken Hand in Hand." Ergänzend kann es auch Regelungen für rückwärtige Gartenflächen geben, zum Beispiel, was den Umfang der Begrünung betrifft. Hier...
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