Vorsicht beim Fällen von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit
- Veröffentlicht am

Eine Fällung ist in der Regel – insbesondere in städtischen Grünanlagen oder in privaten Gär-ten – aus Sicherheitsgründen unvermeidbar. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-ten und Gartenbau (SVLFG) rät, die Fällung und Aufarbeitung nur von dafür ausgebildeten Fachleuten vornehmen zu lassen, die über eine passende Ausrüstung und die notwendigen Kenntnissen verfügen.
Fällung und Aufarbeitung von kranken Bäumen oder Totholz bergen generell eine erhöhte Unfallgefahr. SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller rät aber auch aus anderen Gründen, den Aufenthalt in der Nähe von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit zu meiden: „Sporen dieser Pilzart können eine Farmerlunge, das heißt, eine Entzündung der Lungenbläs-chen, auslösen. Auch aus diesem Grund sollten Fällarbeiten an mit dieser Pilzart erkrankten Ahornarten nur von Spezialisten durchgeführt werden. Krankheitssymptome, wie zum Bei-spiel Reizhusten, Fieber, Atemnot oder Schüttelfrost, treten charakteristischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt auf und halten mehrere Stunden, selten über Tage oder Wo-chen, an“.
Dr. Riethmüller ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefähr-dungen, zu denen auch der Erreger der Rußrindenkrankheit des Ahorns gehört. Sie weist darauf hin, dass Fällarbeiten möglichst bei feuchter Witterung durchgeführt werden sollten, um eine Ausbreitung der Konidien einzudämmen. Das befallene Holz eignet sich übrigens nicht als Brennstoff.
Grundsätzlich rät die SVLFG-Mitarbeiterin zur Vollmechanisierung (Harvester). Kommt nur eine motormanuelle Fällung in Frage, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung für Waldarbeit. Zusätz-lich werden eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 mit Ausatemventil, eine Schutz-brille und ein körperbedeckender Schutzanzug mit Mütze benötigt. Um die Sporen nicht in andere Arbeitsbereiche oder in die Wohnung zu tragen, müssen alle mehrfach verwendbaren Teile der Persönlichen Schutzausrüstung nach der Verwendung gründlich gereinigt werden. Einweganzüge sind fachgerecht zu entsorgen.
Wer erkrankte Bäume im eigenen Bestand hat, sollte sich an den zuständigen Förster oder an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen, rät die SVLFG. In der Regel können dort auch Adressen von forstwirtschaftlichen Dienstleistern erfragt werden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.