Beschluss der Bundesregierung weckt unterschiedliche Reaktionen
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten Masterplan Stadtnatur umzusetzen und damit einen im Koalitionsvertrag festgelegten Auftrag zu erfüllen. Dieser sieht einen Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs "Grün in der Stadt" für die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten vor. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus.
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Mit insgesamt 26 Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen dabei unterstützen, die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten zu erhöhen. So sollen natürliche, grüne Lebensräume geschaffen werden, die nicht nur Pflanzen und Insekten nützen, sondern den Stadtbewohnern Oasen der Erholung bieten und die Atmosphäre in der Stadt verbessern (Stichworte Temperaturen, Feinstaubbelastung, Frischluft).
Grundsätzlich wird der Beschluss von den Verbänden des GaLaBaus (BGL), der Landschaftsarchitekten (bdla), der Baumschulen (BdB) und des übrigen Gartenbaus (ZVG) sowie des Naturschutzbunds Deutschlands (NABU) begrüßt. „Allerdings steht die aktuelle Diskussion um die Zusammenlegung der Städtebauförderprogramme dazu in deutlichem Widerspruch. Wer mehr Grün will, darf das Förderprogramm 'Zukunft Stadtgrün', das von Städten und Gemeinden in vollem Umfang abgerufen wurde, nicht durch Verschmelzung mit anderen Themen verschwinden lassen“, fordert BGL-Präsident Lutze von Wurmb. Der BGL setzt sich deshalb mit Nachdruck für den Erhalt eines eigenständigen Programms „Zukunft Stadtgrün“ und für eine Aufstockung des Fördervolumens auf 100 Mio. Euro ein. Nur so könne der „Masterplan Stadtnatur“ ein Erfolg werden.
„Wichtig ist, dass die öffentliche Hand endlich mehr Geld in die Hand nimmt und in die grüne Infrastruktur massiv investiert. Denn hier ist, wie auf vielen anderen Feldern der Infrastruktur, großer Nachholbedarf. Wir schätzen den Bedarf für Pflanzung und Pflege in den nächsten Jahren auf mehr als 2 Mrd. Euro“, sagte BdB-Hauptgeschäftsführer Markus Guhl. Bedauerlich ist aus Sicht des ZVG die Beschränkung auf heimische Pflanzenarten innerhalb des Masterplans. Veränderte Klima- und Umweltbedingungen stellten neue Herausforderungen an das Stadtgrün, die von Pflanzen aus anderen Klimaten teils besser vertragen werden. Hier wäre eine größere Offenheit wünschenswert, so der ZVG.
Kritisches kommt auch vom bdla, der für einen ehrgeizigeren Masterplan plädiert hatte. Der neue Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt sei im Prinzip richtig, angesichts der geringen Mittelausstattung aber eben nicht viel mehr als ein Feigenblatt. Grundlegendes Problem des Masterplans sei es, dass die Bundesregierung mit ihm eine nur fragmentarische Umsetzung des Weißbuchs Stadtgrün betreibe. Die bereits im Koalitionsvertrag angelegte Verengung des Masterplans auf den Schwerpunkt Arten- und Biotopvielfalt sei fachlich nicht zu rechtfertigen und werde vom bdla und weiten Teilen der Fachwelt kritisch bewertet. Es sei offenkundig, dass „Lebendige Städte“, so die Formulierung des Masterplans, erst durch einen multisektoralen, umfassenden Ansatz entstehen können – keinesfalls allein durch ein Umsetzungsprogramm für die Arten- und Biotopvielfalt. Im Masterplan fehle ein klares Bekenntnis zur Landschaft, Natur und Stadtgrün schonenden nächsten Baugesetzbuchnovelle. Allein die derzeit in der Bundesregierung diskutierte Entfristung des 13 b BauGB würde die wohlfeilen Ankündigungen des Masterplans konterkarieren. Zum anderen fehle im Masterplan eine konkrete positive Zielsetzung zur Stärkung von urbanen grünen Infrastrukturen in der laufenden Reform der Städtebauförderung. Till Rehwaldt, Präsident des bdla, fordert die Bundesregierung daher auf, die Entwicklung und Unterhaltung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung weiterhin sicherzustellen. „Und zusätzlich brauchen wir ein eigenständiges substantielles Förderprogramm für die grüne Infrastruktur, das die Fortsetzung der erfolgreichen Konzepte sicherstellt.“
Auch dem NABU geht der Masterplan Stadtnatur nicht weit genug. „Damit schaffen wir es nicht, wie in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen, bis 2020 das Grün im wohnortnahen Umfeld deutlich zu erhöhen“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke. „Die Förderung von mehr Wohnungsbau und gleichzeitig qualitativ hochwertiger Grünflächen muss oberste Prämisse bleiben. Der angedachte Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm biologische Vielfalt mit 15 Millionen Euro ist hierfür wesentlich. Was allerdings noch fehlt, ist eine Verankerung von Stadtgrün im Baurecht.“
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