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EINSATZ VON PFLANZENSCHUTZMITTELN

Balkone und Terrassen gehören nun zum Freiland

Der Verband GaLaBau Rheinland-Pfalz hat in seinen Mitgliederinformationen auf eine neue Regelung hingewiesen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die Bewertung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln und deren Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt erfolgt für diverse Anwendungsbereiche. Bisher waren die Anwendungsbereiche Balkone und Terrassen den Innenraumanwendungen zugeordnet.
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