
Kappungen müssen kein Frevel sein
Kappungen gelten in der Baumpflege als rotes Tuch. Kaum eine Maßnahme löst in Fachforen oder Social Media so verlässlich Empörung aus. Ein Foto eines gekappten Baumes genügt, und Begriffe wie „Baumfrevel“, „Pfusch“ oder „fachlich inakzeptabel“ sind schnell zur Hand. Doch ist die Sache wirklich so eindeutig?
von Ingo Kessler erschienen am 08.04.2026Was hat mich nach dem Wunsch der differenzierten Betrachtung zusätzlich animiert, diesen Artikel zu verfassen? Vor einigen Wochen war ich für ein Ärzte-Ehepaar in meiner Heimatstadt Stuttgart tätig. Beide Baumfreunde wollten einen stark geschädigten Baum vorzugsweise gekappt noch einige Jahre erhalten, bis eine Nachpflanzung zumindest einen zeitlich etwas reduzierten Übergang schaffen würde. Ich referierte über die Notwendigkeit entsprechender Befreiungen von den Verboten der Baumschutzsatzung und darüber, dass Kappungen dieses Ausmaßes nicht regelkonform seien und ihm dies im Vorfeld bewusst sein müsse.
Der männliche Teil des Ärzte-Ehepaares schaute mich verwundert an und fragte, wie es unsere Branche schaffe, angesichts der Individualität und Vielzahl an Gattungen, Arten und Situationen alles in vereinheitlichte Regelwerke zu komprimieren. Er führte das Beispiel an, dass in seinem Beruf bei einem gebrochenen Zeh oder einem eingewachsenen Zehennagel die Amputation des Fußes ebenfalls nicht regelkonform sei, wohingegen man im Umkehrschluss nie auf die Idee käme, einem Patienten bei einem vollkommen zertrümmerten Bein zum Ableben als Alternative zu einer Amputation und Prothese zu raten. Ich konnte ihm nur zustimmen …
Sonder- und Grenzfälle stehen nicht im Regelwerk
Unstrittig ist: Kappungen entsprechen nicht dem fachlichen Optimum der Baumpflege. Unstrittig ist auch: Fachlich versierte BaumpflegerInnen wissen, dass Kappungen eine massive Schädigung des Gehölzes darstellen. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig: große Wundflächen, erhöhte Fäuleanfälligkeit, physiologischer Stress, Verlust von Photosynthesefläche, statische Risiken durch Reiterationsbildung etc.
Regelwerke definieren den fachlichen Standard unter anzustrebenden optimalen Bedingungen – und dieser Standard vermeidet Kappungen. Was Regelwerke jedoch nur eingeschränkt abbilden können, sind Sonder- und Grenzfälle. In der Praxis lautet die tatsächliche Entscheidungsfrage nicht selten: „Fällung oder Kappung?“ Biologische Realität statt Dogma.
Zweifellos schädigt eine Kappung ein Gehölz massiv. Die aufgrund des gravierenden Eingriffs beeinträchtigte Reststandzeit ist abhängig von den üblichen Faktoren: Vitalität, Baumart, Alter, Vorschädigungen, Standortbedingungen etc. Die Fähigkeit zur Kompartimentierung, zur Bildung von Reiteraten und zum Aufbau einer Sekundärkrone unterscheidet sich erheblich zwischen den jeweiligen Gattungen und Arten.
Doch was, wenn der Schädigungsgrad des Baumes bereits vor der Kappung erheblich war und die Alternative eine ersatzlose Fällung darstellt? Wir propagieren den Erhalt älterer Bäume – gerade auch im kommunalen Bereich – und die Schaffung von Habitatstrukturen. Gleichzeitig sprechen wir uns pauschal und in jeder Situation gegen die Kappung eines Baumes aus. Die Frage, die im Raum steht, ist: Kann dies nicht auch in einzelnen Situationen im Widerspruch zueinander stehen?
Vier Praxisfälle – differenziert betrachtet
Walnuss – Prognosen sind keine Gewissheiten
Vor rund 15 Jahren wurde eine vitale Walnuss in meiner Nachbarschaft stark gekappt. Aufgrund meines damaligen Kenntnisstandes lautete meine vollmundige Prognose auf rasch fortschreitende Stammfäule und geringe Reststandzeit. Heute zeigt sich eine gleichmäßig aufgebaute Sekundärkrone mit stabiler Vitalität und Habitatfunktion. Nach heutigem Kenntnisstand wäre die Alternative aufgrund eines massiven Befalles mit holzzersetzenden Pilzen (Inonotus hispidus) in der Krone die vollständige Fällung gewesen. Seit 15 Jahren laufe ich nahezu täglich an meinem persönlichen Mahnmal der Besonnenheit und der vorherigen Erkundigung vor der Urteilsfindung vorbei (Bild ganz oben).
Walnuss mit Pilzbefall – Diagnostik vor Entscheidung
Auch bei dieser Walnuss zeigten sich Fruchtkörper des Zottigen Schillerporlings (Inonotus hispidus), am Kronenansatz und in der Krone. Eine mechanische Vorschädigung am Stammfuß und unteren Stamm sowie eine in der Vitalität deutlich eingeschränkte Oberkrone rundeten zudem die Indikation zur Fällung des Baumes ab. Den Kunden war massiv am Erhalt ihres Baumes gelegen.
Die eingehende Untersuchung mittels Schalltomographie und elektronischer Bohrwiderstandsmessung zeigten ausreichende Restwandstärken. Eine gezielte Kappung von Starkästen und eine Reduktion des Baumes in der Höhe führte zur Ausbildung einer vitalen Sekundärkrone. Sicher ein Pflegefall, sicher keine lebensrettende Maßnahme, jedoch ebenfalls sicher der Erhalt über ein paar Jahre bis hin zur Schaffung eines erfreulicherweise auch von den Eigentümern angestrebten Habitat-Torso.
1Rosskastanie – Kompromiss mit langfristiger Wirkung
Eine Aesculus hippocastanum sollte vor fast 20 Jahren gefällt werden. Die Mutter der heutigen Baumeigentümerin forcierte die Fällung aufgrund der mit dem Baum verbundenen Arbeit und des berühmten „Baumdrecks“. Aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen lag sogar eine Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung vor. Dem Einsatz der Tochter, die den Baum aus ihrer Kindheit kannte, ist es zu verdanken, dass nach tagelanger Diskussion die Kappung als Kompromiss wenigstens den Erhalt eines stark geschädigten Baumes gewährleistete.
Im Rahmen eingehender Untersuchungen stellte sich heraus, dass der Baum zwar einen dauerhaften Pflegefall darstellt, dennoch (unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Beschädigung) eine adäquate Sekundärkrone gebildet hat und zudem zu einem wertvollen Tag-Quartier für Fledermäuse wurde – bei weitem kein Ideal und ebenfalls ein Pflegefall, aber ein seit 20 Jahren erhaltener Baum.
2Mammutbaum nach Blitzschlag – Pflegefall statt Verlust
Ein Sequoiadendron giganteum wurde im Rahmen einer Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit erfasst und kontrolliert. Die Baumeigentümer hatten das Grundstück neu erworben und waren für keine Maßnahmen in der Vergangenheit verantwortlich. Auffällig war die vollständig gekappte Terminale einschließlich eines aufgespaltenen Holzkörpers.
Diverse Fachkräfte und Laien hatten sich augenscheinlich bereits an der Sicherung mittels Spanngurten und Verbolzung versucht. Das Gespräch mit den heutigen Eigentümern führte zu der Erkenntnis, dass vor über zehn Jahren ein Blitzschlag die Terminale ausbrechen ließ und eine Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung (also eine Fällgenehmigung) vorlag. Die damaligen Eigentümer entschieden sich mit fortlaufendem, finanziellem Aufwand für einen Erhalt des Baumes. Heute überragt der Baum das Gebäude, bietet Lebensraum und ist pflegeintensiv – aber vorhanden. Die Breite seiner Krone überragt mehr als die Hälfte des Wohngebäudes.
3Abschließend sei aufgeführt, dass dieser Beitrag weder eine Rechtfertigung für Kappungen darstellen noch einen argumentativen Freifahrtschein zu deren Begründung bieten soll. Wünschenswert ist vielmehr die Anregung zu weniger dogmatischem Denken sowie zu einer situationsorientierten Einzelfallbeurteilung und sorgfältigen Abwägung. Wissen wir doch inzwischen auch, dass eine mittels Bagger ausgehobene und mit zertifiziertem Baumsubstrat verfüllte Pflanzgrube in den meisten Fällen als zielführend zu erachten ist und in wenigen Fällen keine sinnvolle Alternative zur Verbesserung des örtlich vorhandenen Bodens darstellt, da es mancherorts zu einem „schwimmbadartigen“ Staunässeproblem kommen kann. Bei Kappungen kann es ähnlich sein.
Eine Kappung kann als Erhaltungsstrategie in Betracht gezogen werden, wenn:
- die Alternative die Fällung ist
- eine belastbare Diagnose vorliegt
- ausreichende Vitalitätsreserven bestehen
- die Maßnahme statischer Entlastung dient
- ein Pflegekonzept gesichert ist
- die Eigentümer aufgeklärt wurden
- ein Habitat-Torso geschaffen werden soll .
Nicht vertretbar ist sie bei Bequemlichkeit oder fehlender Nachpflege.
Kappungen sind kein Standard und kein Ideal. Aber sie können in bestimmten Konstellationen eine fachlich begründbare Erhaltungsstrategie darstellen. Fachlichkeit zeigt sich nicht in vorschneller Empörung oder Verurteilung, sondern in einzelfallorientierter Beurteilung und Diagnose, Abwägung von Konsequenzen und Alternativen sowie einer von pauschalen Urteilen losgelösten Einzelfallbetrachtung.

















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